20.
Dez 2019

Verjährung im Dieselskandal: Hinweis des OLG München ist juristisch nicht tragbar

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Hinweisbeschluss die vorläufige Einschätzung abgegeben, dass die Verjährung im Dieselskandal bereits am 31.12.2018 eingetreten sei. Die Richter begründen ihren verbraucherunfreundlichen Hinweis damit, dass der Dieselskandal in den Medien im Jahr 2015 bekannt wurde und betroffene Fahrzeughalter somit Kenntnis von dem Betrug durch Volkswagen erlangt hätten. 

Dadurch wären sämtliche Abgasskandal-Klagen, die im Jahr 2019 eingereicht wurden, verjährt und zu spät eingereicht. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt nämlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis der geschädigten Personen. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt jedoch, wieso die Rechtsauffassung des OLG München juristisch nicht tragbar ist:

“Das OLG München argumentiert, dass die deutschlandweite Berichterstattung zum Abgasskandal im Jahr 2015 dafür gesorgt habe, dass sämtliche betroffenen Fahrzeugkäufer umfassende Kenntnis über die ihnen vorsätzlich und sittenwidrig zugefügten Schäden erhalten hätten.

Tatsächlich konnte es für den allgemeinen Verbraucher zu diesem Zeitpunkt jedoch überhaupt nicht klar gewesen sein, in welcher Form sein Fahrzeug manipuliert wurde. Dafür hätte dieser nämlich von sämtlichen Umständen, die seinen Rechtsanspruch begründen, Kenntnis haben müssen. Hierzu gehört vor allem die Kenntnis über die konkret verwendete Software sowie deren Wirkweise und rechtliche Einordnung. Davon hängt schließlich die Gebrauchsfähigkeit und das damit einhergehende Stilllegungsrisiko der betroffenen Fahrzeuge sowie die Kenntnis über den eigenen Vermögensschaden ab.

 

Dieselskandal ist selbst 2019 nicht vollständig aufgeklärt

Tatsächlich ist der Dieselskandal jedoch bis heute nicht vollständig aufgeklärt und die Volkswagen AG bestreitet weiterhin vehement, dass sie eine rechtlich unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Wieso sollte also ein Verbraucher als technischer und rechtlicher Laie im Jahr 2015 mehr gewusst haben müssen, als Volkswagen vermeintlich heute? 

Ein Gericht darf wegen allgemeiner Diskussionen und journalistischer Mutmaßungen rund um das Gesamtthema Abgasskandal nicht die Rechtsfrage des Beginns der Verjährung abstellen. Ein solches Vorgehen greift zu kurz, da die Spielregeln immer noch und aus guten Gründen von der Zivilprozessordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden.

VW-Halter können Rechte noch durchsetzen – müssen sich aber beeilen

Wir von Goldenstein & Partner sind Experten im Abgasskandal und vertreten mehr als 17.800 Mandanten in der Sache. Vor diesem Hintergrund sind wir uns sicher, dass eine Verjährung frühestens ab der Information der betroffenen Fahrzeughalter durch Volkswagen eingetreten ist. Zu diesem Zeitpunkt hatten diese nämlich die traurige Gewissheit, dass ihr Fahrzeug umweltschädlicher ist, als bislang angenommen. Die Volkswagen AG informierte ihre betroffenen Kunden im Jahr 2016 über den Rückruf ihres Fahrzeuges.

In der Folge sind alle Abgasskandal-Klagen, die im Jahr 2019 eingereicht wurden, weiterhin gültig. Es bedeutet jedoch auch, dass sich Fahrzeughalter, die ihre Rechte noch nicht durchsetzen lassen, beeilen müssen: Wer seinen Rechtsanspruch nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt diesen möglicherweise – und damit bares Geld. Dann tritt nämlich tatsächlich die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein.”

In Deutschland geriet Volkswagen zuletzt im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in den Fokus der Öffentlichkeit, da die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Razzia in den Geschäftsräumen des Unternehmens durchführte. Die Ermittlungen sollen im Zusammenhang mit einem weiteren VW-Motor stehen, der möglicherweise ebenfalls manipuliert wurde – der EA 288. Einige Beobachter rechnen daher mit einem weiteren Dieselskandal bei Volkswagen.

 

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