20.
Sep 2021

In Österreich sind die Abgasskandal-Rechte noch nicht verjährt

Während in Deutschland im Fall von Betrug bzw. sittenwidriger Schädigung eine Verjährungsfrist der eigenen Rechtsansprüche in Höhe von drei Jahren gilt, ist das in Österreich nicht der Fall. Österreicher haben grundsätzlich bis zu 30 Jahre Zeit, um bestehende Schadensersatzansprüche – zum Beispiel im Rahmen des Abgasskandals – durchzusetzen. Dennoch gibt es Gründe, wieso sich auch Österreicher im Rahmen des Abgasskandals rechtzeitig über ihre juristischen Möglichkeiten informieren sollten.

Nutzungsentschädigung mindert Entschädigungsanspruch je nach Laufleistung

Wer seine Rechtsansprüche im Abgasskandal durchsetzt, muss sich nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung von der fälligen Entschädigungssumme abziehen lassen. Diese hängt von der jeweiligen Laufleistung des manipulierten Fahrzeugs ab. Konkret bedeutet das, dass die Schadensersatzansprüche mit jedem zurückgelegten Kilometer sinken und im schlimmsten Fall – bei einer Laufleistung von 250.000 bis 300.000 Kilometern – sogar vollständig erlöschen können.

Sobald eine Klage in der Sache erhoben wird, stehen den betroffenen Konsumenten jedoch Verzugszinsen zu, die diesen Wertverlust ausgleichen sollen. Es ergibt also durchaus Sinn, auch als Österreicher nicht allzu lange mit der Durchsetzung der eigenen Rechte zu warten.

So profitieren Österreicher von der längeren Verjährungsfrist

Dennoch verschafft die längere Verjährungsfrist österreichischen Konsumenten einen entscheidenden Vorteil gegenüber deutschen Besitzern von manipulierten Autos. Deutsche Halter von VW-Fahrzeugen mit dem EA189-Motor können aktuell beispielsweise nur noch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Österreicher haben hingegen noch immer die Möglichkeit, ihre vollständigen Schadensersatzansprüche ohne Einschränkung durchzusetzen.

So besteht einerseits die Option, das manipulierte Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Andererseits haben Österreicher auch die Möglichkeit, ihr Abgasskandal-Auto zu behalten und sich einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung zu sichern.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung in Deutschland möglich

Während in Österreich jedoch auch sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals keine Rechtssicherheit für Konsumenten herrscht, können Österreicher ihre Rechtansprüche auch in Deutschland unter Berücksichtigung der österreichischen Verjährungsfrist durchsetzen.

Im Fall von Betrug bzw. einer sittenwidrigen Täuschung ist es nämlich möglich, die eigenen Rechtsansprüche auch an dem Gerichtsstand der beklagten Partei geltend zu machen. Letzterer befindet sich im Fall von Volkswagen in Braunschweig, wo die Gerichte mittlerweile ausschließlich verbraucherfreundliche Urteile im Rahmen des EA189-Abgasskandals fällen.

Abgasskandal-Klagen sind oft ohne finanzielles Risiko möglich. Österreichische Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden – auch, wenn ein Prozess in Deutschland stattfindet. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers setzen. Prozesskostenfinanzierer übernehmen die vollständigen Verfahrenskosten von betroffenen Konsumenten und beziehen lediglich im Erfolgsfall eine geringe Provision.

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