02.
Mai 2024

Nur noch wenige Tesla-Besitzer können von dem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen

Knapp ein Jahr lang hat Tesla in Deutschland eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Deshalb können betroffene PKW-Besitzer ihr Widerrufsrecht nicht nur 14 Tage lang ausüben, sondern ein Jahr und 14 Tage lang. Weil Tesla diese Widerrufsbelehrung allerdings Mitte April 2023 angepasst hat, können mittlerweile nur noch wenige betroffene PKW-Käufer von dem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Das sind die Hintergründe des verlängerten Tesla-Widerrufs

Dass viele Tesla-Besitzer die Möglichkeit des verlängerten Widerrufs haben, liegt daran, dass Tesla zwischen März 2022 und Mitte April 2023 keine Telefonnummer in der eigenen Widerrufsbelehrung integriert hat. Dies wäre jedoch verpflichtend gewesen, weil sich Tesla-Kaufverträge auch über das Telefon abschließen lassen. Faktisch hat Tesla seinen Kunden also den mündlichen Widerruf verwehrt.

Dass einige Tesla-Fahrer selbst heute noch von ihrem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen können, liegt daran, dass für die Widerrufsfrist der Zeitpunkt der Fahrzeug-Übergabe entscheidend ist. Da zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und der Übergabe in der Regel mehrere Wochen vergehen, können deshalb noch immer mehrere Tesla-Besitzer ihr Widerrufsrecht ausüben, obwohl Tesla Mitte April 2023 die eigene Widerrufsbelehrung angepasst hat. Allerdings sollten sich betroffene PKW-Besitzer beeilen, um die Frist nicht verstreichen zu lassen.

 

Tesla akzeptiert verlängerten Widerruf, will Kaufpreis aber nicht vollständig zurückzahlen

Das Unternehmen von Elon Musk hat mehrere verlängerten Widerrufe bereits schon akzeptiert. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde den erstattbaren Wert erheblich reduzieren. Allerdings ist dies gar nicht rechtens.

Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall. Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Das bedeutet, dass Tesla-Fahrer im Rahmen ihrer verlängerten Widerrufsfrist aufgrund des Formfehlers von Tesla den vollständigen Kaufpreis zurückverlangen können und sogar eine möglicherweise ausgezahlte Umweltprämie behalten dürfen.

 

Tesla-Widerruf: Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an

Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Zudem klagen viele Tesla-Besitzer über Probleme mit ihren Fahrzeugen. Dazu zählen beispielsweise mangelnde Reichweiten, ein nicht korrekt funktionierender Autopilot sowie komische Fahrzeuggeräusche.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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