28.
Sep 2023

Für wen ergibt der verlängerte Widerruf eines Tesla-Kaufvertrages Sinn?

Wer bis Mitte April 2023 einen Tesla-Kaufvertrag abgeschlossen hat, kann diesen bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der jeweiligen Fahrzeug-Übergabe widerrufen und auf diesem Weg den kompletten Kaufpreis zurückbekommen. Doch für wen ergibt es überhaupt Sinn, von dem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch zu machen?

Widerruf kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen

Der verlängerte Tesla-Widerruf ergibt vor allem dann Sinn, wenn betroffene Fahrzeughalter ihre Tesla-Fahrzeuge zurückgeben möchten. Das kann mehrere Gründe haben. So sind beispielsweise viele Tesla-Besitzer aus unterschiedlichen Gründen unzufrieden mit ihrem Fahrzeug. In diesem Fall ist ein Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt in den vergangenen Monaten allerdings immer unrentabler geworden, da Tesla die eigenen Neuwagenpreise mehrfach gesenkt hat.

Letztlich können natürlich auch die gesunkenen Preise zu Unzufriedenheit führen, weil das eigene Fahrzeug für deutlich mehr Geld erworben wurde, als es jetzt kosten würde. Im Falle des Widerrufs besteht auch in diesem Fall die Möglichkeit, den vollständigen Kaufpreis zurückzubekommen und sogar eine möglicherweise ausgezahlte Umweltprämie zu behalten. Generell müssen Tesla-Besitzer jedoch keine Gründe angeben, wenn sie ihren Kaufvertrag widerrufen.

Deshalb besteht die Möglichkeit des verlängerten Widerrufs

Der Anspruch auf den verlängerten Widerruf besteht, weil Tesla bis Mitte April 2023 keine Telefonnummer in der eigenen Widerrufsbelehrung integriert hatte. Dadurch hat das Unternehmen von Elon Musk betroffenen Fahrzeughaltern den mündlichen Widerruf faktisch verwehrt. Das ist verboten.

Folglich haben die Käufer von Tesla-Fahrzeugen nicht nur 14 Tage, sondern ein Jahr und 14 Tage Zeit, um ihren Kaufvertrag zu widerrufen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das jeweilige Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke erworben wurde. Wer sich also einen Tesla-Dienstwagen gekauft hat, kann nicht von dem verlängerten Widerrufsrecht profitieren.

Akzeptierte Widerrufe: Tesla verlangt zu Unrecht Wertersatz und Nutzungsentschädigung

Das Unternehmen von Elon Musk hat die ersten verlängerten Widerrufe mittlerweile schon akzeptiert. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde den erstattbaren Wert erheblich reduzieren. Allerdings ist dies gar nicht rechtens.

Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall. Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Das bedeutet, dass Tesla-Fahrer im Rahmen ihrer verlängerten Widerrufsfrist aufgrund des Formfehlers von Tesla den vollständigen Kaufpreis zurückverlangen können und sogar eine möglicherweise ausgezahlte Umweltprämie behalten dürfen.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können und von der Kanzlei im Anschluss Informationen zu einem möglichen Widerruf einholen. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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