18.
Sep 2023

Wie lang ist der verlängerte Widerruf von Tesla-Fahrzeugen noch möglich?

Viele Tesla-Kaufverträge lassen sich auch nach der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist in Höhe von 14 Tagen widerrufen, da Tesla in seiner Widerrufsbelehrung knapp ein Jahr lang keine Telefonnummer integriert und betroffenen Fahrzeugkäufern somit den mündlichen Widerruf verwehrt hat. Doch wie lang können Tesla-Besitzer noch von ihrem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen?

Verlängerter Tesla-Widerruf ist teilweise bis Ende 2024 möglich

Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung können betroffene Fahrzeughalter ihre Tesla-Kaufverträge bis zu ein Jahr und 14 Tage nach ihrer Fahrzeug-Übergabe widerrufen, um den ursprünglich gezahlten Kaufpreis vollständig von Tesla zurückzubekommen. Dies betrifft Kaufverträge, die bis zum 17. April 2023 abgeschlossen wurden, denn ab diesem Tag hat Tesla die eigene Widerrufsbelehrung verändert und darin eine Telefonnummer integriert.

Da oftmals mehrere Monate zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrages und der Erfüllung des Kaufvertrages durch die Fahrzeugübergabe liegen, sind einige verlängerte Widerrufe höchstwahrscheinlich noch bis zum Ende des Jahres 2024 möglich. Wichtig ist jedoch, dass lediglich Tesla-Besitzer, die ihr Fahrzeug rein für private Zwecke gekauft und ihren Kaufvertrag über den Einsatz von sogenannten Fernkommunikationsmitteln (also online oder via Telefon) abgeschlossen haben, von dem verlängerten Widerruf profitieren können.

Akzeptierte Widerrufe: Tesla verlangt zu Unrecht Wertersatz und Nutzungsentschädigung

Das Unternehmen von Elon Musk hat die ersten verlängerten Widerrufe mittlerweile schon akzeptiert. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde den erstattbaren Wert erheblich reduzieren. Allerdings ist dies gar nicht rechtens.

Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall. Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Das bedeutet, dass Tesla-Fahrer im Rahmen ihrer verlängerten Widerrufsfrist aufgrund des Formfehlers von Tesla den vollständigen Kaufpreis zurückverlangen können und sogar eine möglicherweise ausgezahlte Umweltprämie behalten dürfen.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können und von der Kanzlei im Anschluss Informationen zu einem möglichen Widerruf einholen. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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