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Volkswagen: Der Dieselskandal 2.0 bahnt sich an
Volkswagen hat mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 189 dahingehend manipuliert, dass diese in Testsituationen deutlich weniger Schadstoffe ausstoßen als im tatsächlichen Betrieb auf der Straße. Die Fahrzeuge wurden im Jahr 2016 zurückgerufen und sollten durch ein Software-Update sauber werden. Mittlerweile ist jedoch längst klar, dass auch dieses Software-Update keine einwandfreie Schadstoffreduktion bewirkt. Zudem hat der Konzern auch bei dem Nachfolgemotor des EA 189 – dem EA 288 – getrickst. VW droht noch in diesem Jahr der nächste Dieselskandal.
Das ARD-Fernsehmagazin Kontraste deckte bereits 2019 auf, dass die Abgaseinrichtung bei upgedateten VW-Diesel-Fahrzeugen nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad korrekt funktionieren. Dieses sogenannte Thermofenster hat zur Folge, dass die Fahrzeuge bei niedrigen Temperaturen teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen als vor dem Update. Für betroffene Fahrzeughalter heißt das, dass ihre Fahrzeuge die geltenden Umweltregularien trotz des Updates nicht einhalten.
Zahlreiche Autobauer setzen auf Thermofenster
Neben VW setzen auch andere Autobauer wie Daimler, BMW und Volvo auf Thermofenster. Die Fahrzeughersteller selbst argumentieren, dass Thermofenster nötig seien, um die Motoren der jeweiligen PKW zu schützen. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die verantwortliche Generalanwältin nicht gelten.
Es ist davon auszugehen, dass die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen werden. Dies würde bedeuten, dass wohl sämtliche VW-Fahrzeuge trotz des Software-Updates noch einmal zurückgerufen werden müssten. Juristisch wäre dann klar: VW hat seine Kunden einmal mehr betrogen und diese hätten Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Gleiches würde dann auch für Fahrzeughalter von VW-Diesel-Modellen mit dem Motor EA 288 gelten. Der Motor wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat eingebaut.
EA 288: Bordcomputer sollen erhöhten Ausstoß nicht melden
Konkret sollen die Bordcomputer der betroffenen EA 288-Fahrzeuge dahingehend manipuliert worden sein, dass diese eine Fehlfunktion der Abgasreinigung nicht korrekt anzeigen. Dadurch steigt der Abgasausstoß enorm an, wodurch die Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Grenzwerten nicht länger einhalten. Die Tagesschau berichtete bereits vor Monaten, dass interne Kraftfahrt-Bundesamt-Dokumente eindeutig belegen, dass die Bordcomputer selbst bei einem unerlaubt hohen Stickoxid-Ausstoß keinen Fehler melden würden.
Volkswagen ist sich keiner Schuld bewusst
Volkswagen selbst ist sich hingegen keiner Schuld bewusst und argumentiert, dass für die Zulassung eines Fahrzeuges ausschließlich die Schadstoff-Werte zählen, die auf dem Prüfstand festgestellt werden. Im tatsächlichen Straßenbetrieb gebe es hingegen rechtlich betrachtet gar keine Emissionsgrenzwerte, die es zu beachten gilt. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, steht dieser Argumentation skeptisch gegenüber:
“Diese Aussagen des Konzerns verdeutlichen einmal mehr, wie dreist sich Volkswagen im Abgasskandal präsentiert: Mittlerweile gibt der Konzern den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen tatsächlich zu, argumentiert aber, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte im Straßenbetrieb gar nicht erfüllt werden müssten. Das ist natürlich vollkommen absurd.
Tatsächlich wurden diese Umweltvorgaben natürlich vor allem dafür geschaffen, um die Luft sauberer zu machen und den Schadstoffausstoß durch moderne Technik zu reduzieren, anstatt mit moderner Technik zu betrügen. Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Halter eines VW-Diesels. Doch für VW scheint diese Arroganz zum Bumerang zu werden, denn die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof verkündete kürzlich, dass sämtliche Abschalteinrichtungen als illegal einzustufen seien.
Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen Haltern dazu, sich rechtlich gegen diesen Betrug zu wehren und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Den Besitzern von manipulierten PKW stehen Entschädigungen zu, die nicht selten mehrere Zehntausend Euro hoch ausfallen. Wir von der Kanzlei Goldenstein setzen aktuell bereits die Rechte von mehr als 21.000 Verbrauchern im Dieselskandal durch und beraten betroffene Fahrzeughalter gern kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.”
BGH-Urteil sorgt für Rechtssicherheit
Ende Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können. Zwar gilt das Urteil bislang nur für VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.