24.
Jan 2020

Volkswagen gibt weiteren Abgasskandal zu

Im Dezember führte die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Razzia bei Volkswagen durch, um Beweise für den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung in VW-Fahrzeugen mit dem Diesel-Motor EA 288 zu sammeln. Laut Informationen des Südwestrundfunks gab der Konzern jedoch bereits im Oktober zu, dass auch Fahrzeuge mit dem EA 288-Motor durch eine Zykluserkennung merken, wenn sie in einer Testsituation sind.

In dem Vorgängermodell des EA 288 – dem EA 189 – wurde 2015 der Einbau einer Abschalteinrichtung festgestellt. Dadurch gab der Motor in Testsituationen andere Abgaswerte vor, als es im tatsächlichen Straßengebrauch der Fall war. In der Folge musste Volkswagen weltweit mehrere Millionen Fahrzeuge zurückrufen und diese einem Software-Update unterziehen. Auch der EA 288 steht seit längerem im Verdacht, manipuliert worden zu sein. Der Motor wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat eingebaut.

Volkswagen ist sich keiner Schuld bewusst

Den Einbau der Zykluserkennung in Modellen mit dem EA 288-Motor soll der Wolfsburger Konzern im Rahmen einer Verhandlung vor dem Duisburger Landgericht bestätigt haben. In dem Fall ging es um einen VW Golf VII TDI. Das Gericht verurteilte Volkswagen daraufhin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Handlung und ordnete die Rücknahme des Fahrzeuges sowie die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises an. Das Urteil wurde bereits im Oktober gefällt, bislang aber noch nicht veröffentlicht.

Volkswagen selbst ist sich hingegen keiner Schuld bewusst und argumentiert, dass für die Zulassung eines Fahrzeuges ausschließlich die Schadstoff-Werte zählen, die auf dem Prüfstand festgestellt werden. Im tatsächlichen Straßenbetrieb gebe es hingegen rechtlich betrachtet gar keine Emissionsgrenzwerte, die es zu beachten gilt.

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, kommentiert:

“Der aktuelle Fall verdeutlicht einmal mehr, wie dreist Volkswagen sich im Abgasskandal präsentiert: Mittlerweile gibt der Konzern den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen tatsächlich zu, argumentiert aber, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte im Straßenbetrieb gar nicht erfüllt werden müssten. Das ist natürlich vollkommen absurd.

Tatsächlich wurden diese Umweltvorgaben natürlich vor allem dafür geschaffen, um die Luft sauberer zu machen und den Schadstoffausstoß durch moderne Technik zu reduzieren, anstatt mit moderner Technik zu betrügen.

Wir von der Kanzlei Goldenstein & Partner gehen nach intensiver Recherche bereits seit längerem davon aus, dass auch der Motor EA 288 vom Abgasskandal betroffen ist und führen in der Sache bereits rund 200 Gerichtsverfahren gegen Volkswagen, um die Sach- und Rechtslage endgültig juristisch klären zu lassen.

 

Betroffenen Fahrzeughaltern empfehlen wir unbedingt, ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen. Wir von Goldenstein & Partner unterstützen in der Sache bereits mehr als 17.800 Mandanten und sind unter anderem für den ersten Dieselskandal-Fall vor dem BGH verantwortlich. Aktuell sind wir mit nahezu jeder unserer Individualklagen erfolgreich. Auch die Rechtsdurchsetzung ist für unsere Mandanten stets risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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