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Volkswagen ruft im Dieselskandal Fahrzeuge mit EA 288-Motor zurück
Vor einigen Jahren wurde bekannt, dass Volkswagen seine Dieselfahrzeuge mit dem Motorentyp EA 189 dahingehend manipuliert hat, dass diese in Testsituationen deutlich weniger Schadstoffe ausstoßen als im tatsächlichen Betrieb auf der Straße. In der Folge musste VW mehrere Millionen Fahrzeuge zurückrufen und Strafzahlungen in Milliardenhöhe aufbringen. Seitdem steht auch der Nachfolgemotor EA 288 immer wieder unter Manipulationsverdacht. Nun scheint sich dieser Verdacht endgültig bestätigt zu haben.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Dezember 2019 eine Razzia bei Volkswagen durchführte, um in der Sache Beweise zu sichern, kommt VW nun einem offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuvor und kontaktiert Fahrzeughalter von Autos mit dem EA 288-Motor. Konkret möchte VW an den betroffenen Fahrzeugen Software-Update zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes durchzuführen.
Warum führt Volkswagen freiwillige Updates durch?
Volkswagen will mit den freiwilligen Updates einen zweiten Abgasskandal vertuschen. Indem VW Autos updated, die noch nicht offiziell zurückgerufen wurden, versucht der Konzern den eigenen Imageschaden in Grenzen zu halten. Einen ähnlichen Weg geht auch Daimler seit einiger Zeit: Das Unternehmen versucht Halter von Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen sogar mit Wertgutscheinen zu der Durchführung eines freiwilligen Software-Updates zu bringen.
Software-Update: Das sind mögliche Folgen für die Fahrzeuge
Ein Software-Update ist jedoch kein harmloser Eingriff: Im Rahmen des Dieselskandals wurden weltweit bei mehreren Millionen Fahrzeugen diverse freiwillige und verpflichtende Software-Updates installiert. Nicht wenige Fahrzeughalter klagten im Anschluss über Motorstörungen sowie einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Oft treten Folgeschäden am Fahrzeug zudem erst nach mehreren Monaten oder Jahren auf.
Daher sollten Autobesitzer einem Software-Update nur zustimmen, wenn sie dazu aufgrund eines Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet wurden. Die jeweiligen Fahrzeughersteller führen Reparaturen nach einem Software-Update nämlich nur dann kostenfrei durch, wenn der Besitzer den Zusammenhang zwischen Schaden und Update direkt beweisen kann. Das ist in der Praxis jedoch kaum machbar.
Abgasskandal: Betroffene Halter haben Anspruch auf Entschädigung
“Wir von der Kanzlei Goldenstein & Partner gehen nach intensiver Recherche bereits seit längerem davon aus, dass auch der Motor EA 288 vom Abgasskandal betroffen ist und führen in der Sache bereits rund 600 Gerichtsverfahren gegen Volkswagen, um die Sach- und Rechtslage endgültig juristisch klären zu lassen”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner und führt fort:
“Betroffenen Fahrzeughaltern empfehlen wir unbedingt, nicht auf das Angebot der freiwilligen Durchführung eines Software-Updates einzugehen. Stattdessen raten wir, die eigenen Rechte im Abgasskandal durchzusetzen und eine Entschädigung von Volkswagen einzufordern, die über dem aktuellen Marktwert des Fahrzeuges liegt.
Wir von Goldenstein & Partner unterstützen in der Sache bereits mehr als 17.800 Mandanten und sind unter anderem für den ersten Dieselskandal-Fall vor dem BGH verantwortlich. Aktuell sind wir mit nahezu jeder unserer Individualklagen erfolgreich. Auch die Rechtsdurchsetzung ist für unsere Mandanten stets risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen.“
EA 288: Bordcomputer sollen erhöhten Ausstoß nicht melden
Konkret sollen die Bordcomputer der betroffenen EA 288-Fahrzeuge dahingehend manipuliert worden sein, dass diese eine Fehlfunktion der Abgasreinigung nicht korrekt anzeigen. Dadurch steigt der Abgasausstoß enorm an, wodurch die Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Grenzwerten nicht länger einhalten. Die Tagesschau berichtete kürzlich, dass interne KBA-Dokumente eindeutig belegen, dass die Bordcomputer selbst bei einem unerlaubt hohen Stickoxide-Ausstoß keinen Fehler melden würde
Den Einbau der Zykluserkennung in Modellen mit dem EA 288-Motor soll der Wolfsburger Konzern im Rahmen einer Verhandlung vor dem Duisburger Landgericht sogar bestätigt haben. In dem Fall ging es um einen VW Golf VII TDI. Das Gericht verurteilte Volkswagen daraufhin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Handlung und ordnete die Rücknahme des Fahrzeuges sowie die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises an. Das Urteil wurde bereits im Oktober gefällt, bislang aber noch nicht veröffentlicht
Volkswagen ist sich keiner Schuld bewusst
Volkswagen selbst ist sich hingegen keiner Schuld bewusst und argumentiert, dass für die Zulassung eines Fahrzeuges ausschließlich die Schadstoff-Werte zählen, die auf dem Prüfstand festgestellt werden. Im tatsächlichen Straßenbetrieb gebe es hingegen rechtlich betrachtet gar keine Emissionsgrenzwerte, die es zu beachten gilt. Claus Goldenstein steht dieser Argumentation skeptisch gegenüber:
“Diese Aussagen des Konzerns verdeutlichen einmal mehr, wie dreist sich Volkswagen im Abgasskandal präsentiert: Mittlerweile gibt der Konzern den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen tatsächlich zu, argumentiert aber, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte im Straßenbetrieb gar nicht erfüllt werden müssten. Das ist natürlich vollkommen absurd.
Tatsächlich wurden diese Umweltvorgaben natürlich vor allem dafür geschaffen, um die Luft sauberer zu machen und den Schadstoffausstoß durch moderne Technik zu reduzieren, anstatt mit moderner Technik zu betrügen. Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Halter eines VW-Diesels.”
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.