22.
Jul 2021

Volkswagen wirft Entwicklern Manipulation des EA 288-Motors vor

Der VW-Motor EA 288 ist der Nachfolger des nachweislich manipulierten Diesel-Motors mit der Bezeichnung EA 189. Unabhängige Abgastests bestätigten bereits vor Jahren, dass auch Fahrzeuge mit dem EA 288-Motor Teil des Abgasskandals sind. Doch Volkswagen bestreitet diese Anschuldigung vehement. Im Widerspruch dazu steht jedoch unter anderem, dass der Wolfsburger Konzern einem Ingenieur mit der Begründung kündigte, dass dieser an der Entwicklung der Manipulationssoftware des EA 288-Motors beteiligt gewesen sei.

Gerichte halten Kündigungen von VW für unrechtmäßig

Bekannt wurden die Kündigungsgründe, da der Ingenieur juristische Schritte gegen seine Kündigung einleitete. Vor knapp drei Jahren waren er und fünf weitere VW-Mitarbeiter entlassen worden, da sie von VW als Hauptschuldige für den Abgasskandal ausgemacht wurden. Nach außen hin wollte der Konzern damit signalisieren, dass der Dieselskandal von Einzelpersonen ausging und der Konzern nach den Kündigungen sauber sei.

Das Arbeitsgericht Niedersachsen verkündete allerdings vor kurzem, dass die ordentliche und außerordentliche Kündigung des Ingenieurs unrechtmäßig war. Auch in einem anderen Fall musste VW eine gekündigte Software-Expertin wieder einstellen, da sie zwar an den Manipulationen innerhalb des Konzerns beteiligt, aber nicht dafür verantwortlich war.

VW bestätigte EA 288-Manipulationen bereits vor Gericht

Für die Halter von VW-Fahrzeugen mit EA 288-Motor sind solche Informationen sehr hilfreich. Schließlich versucht VW, im Rahmen des Abgasskandals möglichst wenige Interna ans Licht kommen zu lassen. Das Kündigungsschreiben an den ehemaligen Ingenieur ist jedoch nicht das erste Mal, dass der Konzern den EA 288-Abgasskandal zugab.

Im Jahr 2019 gab VW die Manipulation des EA 288-Motors sogar im Rahmen einer Gerichtsverhandlung am Landgericht Duisburg zu. Damals forderte der Halter eines VW Golf VII TDI Schadensersatz von VW, da das Fahrzeug mit EA 288-Motor die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nur während offizieller Zulassungstests einhält und im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstößt.

Volkswagen bestätigte dies indirekt und argumentierte vor Gericht, dass für die Zulassung eines Fahrzeuges ausschließlich die Schadstoff-Werte auf dem Prüfstand zählen würden. Im tatsächlichen Straßenbetrieb gebe es hingegen rechtlich betrachtet gar keine Emissionsgrenzwerte, die es zu beachten gilt. Das ist natürlich falsch. Das Gericht verurteilte Volkswagen deshalb wegen vorsätzlicher sittenwidriger Handlung und ordnete die Rücknahme des Fahrzeuges sowie die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises an.

Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchte VW-Geschäftsräume wegen des EA 288-Motors

Im selben Jahr durchsuchte die Staatsanwaltschaft Braunschwieg zudem mehrere Geschäftsräume von VW, um Beweise in der Sache zu sichern. Interne VW-Dokumente, die während der Razzien entdeckt wurden, sollen die erneuten Manipulationen belegen.

Demnach sollen die Bordcomputer der betroffenen Fahrzeuge unter anderem dahingehend manipuliert worden sein, dass diese eine Fehlfunktion der Abgasreinigung nicht korrekt anzeigen. Dadurch steigt der Abgasausstoß enorm an, wodurch die Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Grenzwerten nicht länger einhalten. Der EA 288-Motor wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat eingebaut.

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

Betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache mit Hilfe einer Anwaltskanzlei erfolgreich durchzusetzen. Schließlich hätten sie die manipulierten Autos nicht gekauft, wenn sie zum Kaufzeitpunkt von dem Betrug gewusst hätten. Darüber hinaus droht den Abgasskandal-Autos im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung, wenn die Abgasreinigung der PKW nicht normalisiert werden kann.

Die Besitzer von Fahrzeugen mit dem EA 288-Motor können daher die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ besteht auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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