21.
Jun 2021

Vor Gericht bestätigte VW den EA 288-Abgasskandal

Im Herbst 2015 wurde öffentlich, dass Volkswagen Fahrzeuge mit dem Diesel-Motor EA 189 illegal manipulierte. Doch auch der Nachfolge-Motor mit der Bezeichnung EA 288 steht seitdem unter erhärtetem Manipulationsverdacht. Im Jahr 2019 gab VW die Manipulation des EA 288-Motors sogar im Rahmen einer Gerichtsverhandlung am Landgericht Duisburg zu.

Zählt nur der Schadstoff-Ausstoß auf dem Prüfstand?

Damals forderte der Halter eines VW Golf VII TDI Schadensersatz von VW, da das Fahrzeug mit EA 288-Motor die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nur während offizieller Zulassungstests einhält und im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstößt.

Volkswagen bestätigte dies indirekt und argumentierte vor Gericht, dass für die Zulassung eines Fahrzeuges ausschließlich die Schadstoff-Werte auf dem Prüfstand zählen würden. Im tatsächlichen Straßenbetrieb gebe es hingegen rechtlich betrachtet gar keine Emissionsgrenzwerte, die es zu beachten gilt. Das Gericht verurteilte Volkswagen daraufhin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Handlung und ordnete die Rücknahme des Fahrzeuges sowie die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises an.

EuGH-Urteil: Veränderte Abgasreinigung ist illegal

Tatsächlich bestätigte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) etwa ein Jahr nach dem Duisburger Urteil, dass die Argumentation von VW nicht tragbar ist. Die obersten Richter der Europäischen Union entschieden im Dezember 2020, dass die Halter von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Abschalteinrichtungen seien demnach illegal, wenn diese zu einer unterschiedlichen Abgasreinigung zwischen Normalbetrieb und Prüfstand führen. Dies ist bei den EA 288-Motoren der Fall.

Freiwilliges Update für EA 288-Fahrzeuge

Volkswagen reagierte Ende 2020 auf das verbraucherfreundliche Abgasskandal-Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) und schickte an zahlreichen Audi-, Seat-, Skoda- und VW-Halter das Angebot für ein freiwilliges Software-Update – getarnt als “Feldmaßnahme 23CY”. Das Angebot richtete sich ausschließlich an Fahrzeughalter von Autos mit EA 288-Motor.

Im Rahmen der “Feldmaßnahme 23CY” soll die Software des Motorsteuergerätes der jeweiligen Automobile aktualisiert werden, da es zu einer Fehlererkennung im SCR-System kommt. Dieses System dient der Reduktion von Stickoxiden im Motor. Insofern liegt es nahe, dass die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge nicht korrekt funktioniert. Im Klartext: Die PKW wurden illegal manipuliert und sind ebenfalls vom VW-Abgasskandal betroffen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Rechtsexperten raten jedoch dazu, das Update-Angebot unbedingt abzulehnen. Wegen des Dieselskandals erhielten bereits mehrere Millionen PKW Software-Updates. Diese führten nicht selten zu schwerwiegenden Fahrzeugproblemen und teilweise sogar zu kompletten Motorschäden. Daher sollten betroffene PKW-Besitzer ein Update nur installieren lassen, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ihr Auto offiziell zurückrufen ließ.

In diesem Fall droht nämlich ansonsten die Stilllegung des Fahrzeugs. Allerdings stehen die Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatz nach einem offiziellen Rückruf durch das KBA sehr gut. So können betroffene Verbraucher die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Autos bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihren PKW dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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