10.
Feb 2023

Vorerst keine Netzsperren von illegalen Glücksspielanbietern

Die neugeschaffene Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) soll Online-Glücksspiel in Deutschland überwachen und gegen illegale Angebote im Netz vorgehen. Als eine der ersten Amtshandlungen leitete die Behörde mit Sitz in Halle an der Saale bereits im vergangenen Jahr ein Verfahren gegen die Zweitlotterien Lottoland und Lottohelden ein. Unter anderem forderte die GGL einen Internet-Provider dazu auf, die beiden Glücksspiel-Websites in Deutschland zu sperren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz sah nun allerdings keine Rechtsgrundlage für eine solche Netzsperre.

Die Online-Glücksspielgesetze in Deutschland

Online-Glücksspiel ist in Deutschland erst seit Juli 2021 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zuvor gab es diesbezüglich lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung. Unternehmen, die sich eine Schleswig-Holsteiner Glücksspiellizenz sicherten, dürfen ihre Angebote allerdings auch nur an Bewohner des nördlichsten deutschen Bundeslandes offerieren. In allen anderen Bundesländern war Online-Glücksspiel bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im Sommer 2021 hingegen im Prinzip vollständig verboten.

Die GGL kümmert sich nun darum, die Bewerbungen um bundesweit gültige Glücksspiellizenzen zu bearbeiten, lizenzierte Anbieter zu überprüfen und auch gegen illegale Glücksspielangebote im Internet vorzugehen. Diesbezüglich kann die Behörde nicht nur Geldstrafen verhängen, sondern auch Netzsperren anordnen. Letztere führen dazu, dass eine Seite über eine deutsche IP-Adresse nicht mehr aufrufbar ist. Allerdings ist die GGL diesbezüglich auf die Zusammenarbeit mit Internet-Service-Providern angewiesen.

Oberverwaltungsgericht: Keine Rechtsgrundlage für Netzsperren

Im Rahmen des Verfahrens gegen Lottoland und Lottohelden beauftragte die GGL den Internet-Service-Provider 1&1 damit, eine solche Netzsperre einzurichten, da die maltesische Betreibergesellschaft der Websites keine deutsche Glücksspiellizenz besitzt und hierzulande somit illegal ist. 1&1 ging allerdings juristisch gegen diese Aufforderung vor und hatte damit nun beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Erfolg. Die zuständigen Richter sehen nämlich keine Rechtsgrundlage für die Netzsperre durch den Internet-Service-Provider.

Konkret argumentierten die Koblenzer Richter, dass Internet-Service-Provider nicht für Informationen, zu denen sie lediglich Zugang vermitteln, verantwortlich sind. Ein Internet-Provider könne demnach beispielsweise nur zu einer Netzsperre gezwungen werden, wenn dieser absichtlich mit einem Kunden zusammenarbeitet, um gegen deutsches Recht zu verstoßen. Das sei bei der Zusammenarbeit zwischen 1&1 und der Betreibergesellschaft der Lottoland- und Lottohelden-Websites nicht der Fall.

Entscheidung ist nur vorläufig gültig

Abgeschlossen ist das Verfahren damit allerdings noch nicht, denn es handelt sich zunächst nur um eine Entscheidung im Eilverfahren. Es wird also in den kommenden Wochen noch ein Hauptverfahren in der Sache geben. Dann könnte die bisherige Entscheidung noch einmal verändert werden.

Grundsätzlich ist es zudem möglich, dass sich das Bundesverwaltungsgericht nach dem abschließenden Urteil durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ebenfalls noch einmal mit der Sache auseinandersetzen wird, sofern eine der beteiligten Parteien gegen das jeweilige Urteil Revision einlegt. Eine höchstrichterliche Entscheidung würde für betroffene Internet-Service-Provider endgültig für Rechtssicherheit in Bezug auf entsprechende Aufforderungen durch die GGL oder andere Behörden sorgen.

Illegales Online-Glücksspiel: Spielverluste können zurückgefordert werden

Für deutsche Verbraucher bedeutet dies zumindest vorerst, dass illegale Glücksspiel-Websites aktuell weiterhin in Deutschland aufrufbar sind. Dadurch wird das Angebot der Betreibergesellschaften dieser Seiten hierzulande allerdings nicht automatisch legal. Stattdessen dürfen nur Glücksspielunternehmen, die auch eine deutsche Glücksspiellizenz besitzen, rechtsgültige Verträge mit deutschen Kunden abschließen. Wer auf einen illegalen Glücksspielanbieter reinfällt, hat daher die Möglichkeit, sämtliche Spielverluste zurückzufordern.

Deutsche Gerichte haben entsprechende Rückforderungsansprüche bereits in Hunderten Fällen bestätigt und einzelnen Spielern teilweise Erstattungen in Höhe von mehr als 100.000 Euro zugesprochen. Konkret ist es möglich, die eigenen Spielverluste aus den vergangenen zehn Jahren rückwirkend und in voller Höhe zurückzufordern. Die Betreibergesellschaften der illegalen Glücksspiel-Websites hätten nämlich nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel einzuklagen. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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