05.
Aug 2020

VW-Abgasskandal: Für welche Modelle gilt Rechtssicherheit?

Im Mai 2020 hat die Kanzlei Goldenstein deutschlandweit für Rechtssicherheit im Dieselskandal gesorgt: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei, dass Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Doch für welche VW-Modelle hat dieses Urteil überhaupt Relevanz? 

VW-Motor EA189: Abgas-Manipulation  

Das Urteil bezog sich auf einen VW Sharan mit dem Dieselmotor EA189 und lässt sich dementsprechend auf sämtliche Fahrzeuge mit diesem Motor übertragen. Der EA 189-Motor wurde allein in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2016 in mehreren Millionen PKW-Modellen des gesamten Volkswagen-Konzerns verbaut – auch in Fahrzeugen der Hersteller Audi, Skoda, Seat und Porsche.  

Fahrzeughalter können in ihrem Serviceheft prüfen, ob der Motor EA 189 in ihrem Auto verbaut wurde. Im Normalfall ist diese Information auf der ersten oder letzten Seite des Heftes eingetragen. Konkret wurde der Motor in verschiedenen Ausführungen folgender Modelle verbaut: 

 

Hersteller  Modell 
Volkswagen  Beetle 
Volkswagen  Golf 
Volkswagen  Passat 
Volkswagen  Polo 
Volkswagen  Tiguan 
Volkswagen  Sharan 
Volkswagen  Jetta 
Volkswagen  Scirocco 
Volkswagen  Caddy 
Volkswagen  Amarok 
Audi  A1 
Audi  A3 
Audi  A4 
Audi  A5 
Audi  A6 
Audi  A7 
Audi  A8 
Audi  Q3 
Audi  Q5 
Audi  Q7 
Audi  TT 
Skoda  Fabia 
Skoda  Roomster 
Skoda  Octavia 
Skoda  Rapid 
Skoda  Superb 
Skoda  Yeti 
Seat  Alhambra 
Seat  Altea 
Seat  Exeo 
Seat  Leon 
Seat  Toledo 
Porsche  Cayenne 

Tabelle 1: Diese PKW-Modelle haben den VW-Motor EA 189 

 

29.800 Euro Entschädigung trotz intensiver Fahrzeugnutzung 

Insgesamt überwies VW dem BGH-Kläger 29.805,32 Euro für sein Fahrzeug, obwohl er dieses vor knapp sechs Jahren für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. Vergleichbare Modelle werden auf dem Gebrauchtwagenmarkt aktuell für gerade einmal rund 18.000 Euro gehandelt. 

 

„Unser Mandant hat sich bewusst dazu entschieden, ein umweltfreundliches Fahrzeug zu kaufen und wurde von VW enttäuscht. Während der Gebrauchtwagen-Marktwert seines PKW durch den Skandal extrem gesunken ist, konnten wir für ihn eine Entschädigung durchsetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis in Höhe von 31.500 Euro orientiert.  

Am Ende wurden unserem Mandanten fast 30.000 Euro überwiesen, obwohl er das Fahrzeug jahrelang genutzt hat. Hätte er das Auto verkauft oder sich der sogenannten Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, hätte er nur einen Bruchteil dieser Summe erhalten”, sagt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein.  

 

Dieselskandal holt bald auch weitere Hersteller ein 

Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. 

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: