07.
Sep 2023

VW bestätigt Verwendung von Abschalteinrichtung in Kundeninformation

Mit einem Software-Update wollte VW die Abgasreinigung von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals normalisieren. Unabhängige Abgastests ergaben jedoch, dass auch das Software-Update illegale Abschalteinrichtungen enthält und die upgedateten Fahrzeuge deshalb teilweise noch mehr Schadstoffe als vor der Software-Aktualisierung ausstoßen. Volkswagen gibt dies nun im Rahmen einer Kundeninformation zu und erklärt, dass Diesel-Fahrzeuge des Wolfsburger Konzerns auch acht Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch immer Abschalteinrichtungen enthalten.

VW möchte sich mit Kundeninformation vor Schadensersatzklagen schützen

Besagte Kundeninformation wird VW-Kunden, die einen gebrauchten Diesel von einem VW-Vertragshändler erwerben möchten, seit mehreren Monaten vor dem Kauf zur Unterschrift vorgelegt. Die potenziellen PKW-Käufer sollen durch das Schriftstück darüber informiert werden, dass das Fahrzeug ihrer Begierde in Zukunft wegen des Abgasskandals Wertverluste erleiden und sogar stillgelegt werden könnte. Dadurch möchte sich VW vor möglichen Schadensersatzklagen wegen des Updates absichern.

Wer die Kundeninformation vor dem Kauf unterzeichnet hat, kann im Nachhinein nicht behaupten, nichts von möglichen Risiken aufgrund der Manipulationen gewusst zu haben. Es ist nämlich keineswegs eine weithergeholte Annahme, dass die upgedateten Fahrzeuge tatsächlich schon bald wegen des Abgasskandals zurückgerufen und im schlimmsten Fall in Europa nicht mehr genutzt werden dürfen. Das liegt daran, dass das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein das Software-Update im Februar 2023 als unzulässig bewertet hat.

Laut Kundeninformation: So funktionieren die Abschalteinrichtungen von Volkswagen

Zwar ist die Entscheidung der Schleswiger Richter aktuell noch nicht rechtskräftig, da Volkswagen dagegen in Berufung gegangen sind. Doch es ist unwahrscheinlich, dass in den nächsthöheren Instanzen ein anderes Urteil verkündet wird. Dessen ist sich VW bewusst, weshalb das Unternehmen die Unterzeichnung der Kundeninformation für potenzielle Fahrzeugkäufer zur Pflicht macht und dadurch sogar den Verkauf von Tausenden Fahrzeugen riskiert, um später nicht verklagt zu werden.

In der Kundeninformation führt VW genau auf, wie die Abschalteinrichtungen des Wolfsburger Konzerns funktionieren. Demnach verfügen die betroffenen Fahrzeuge unter anderem “über eine Funktion, bei der außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs die Abgasrückführungsrate schrittweise reduziert bzw. angepasst wird.“ Konkret haben unabhängige Abgastests ergeben, dass betroffene Fahrzeuge bei Außentemperaturen unter 15 bzw. über 33 Grad unerlaubt viele Schadstoffe emittieren.

Darüber hinaus informiert VW in dem Schreiben auch darüber, dass “die Abgasrückführungsrate bei Dieselfahrzeugen auch im Zusammenhang mit der Höhe über dem Meeresspiegel schrittweise reduziert bzw. angepasst („Höhenkorrektur“)” wird. Außerdem enthalten die upgedateten Fahrzeuge eine sogenannte Taxischaltung. Diese bewirkt laut VW, “dass die Abgasrückführung nach langanhaltendem Dauerbetrieb des Motors im Leerlauf ganz heruntergefahren wird.” Das bedeutet, dass die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge nach 15 Minuten im Leerlauf gar nicht mehr funktioniert.

Unterzeichnung der Kundeninformation sollte gut überlegt werden

Wer aktuell plant, einen gebrauchten Diesel von einer Marke aus dem VW-Konzern von einem VW-Vertragshändler zu erwerben, sollte sich diese Anschaffung zweimal überlegen, sofern vor dem Kauf eine solche Kundeninformation zur Unterschrift vorgelegt wird. Das liegt einerseits daran, dass die betroffenen Fahrzeuge tatsächlich wegen des Abgasskandals zurückgerufen, stillgelegt und enorm an Wert verlieren können. Andererseits ist es nach der Unterzeichnung der Kundeninformation nicht mehr möglich, deshalb Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die betroffenen Fahrzeughalter würden also auf dem Schaden sitzen bleiben.

Anders sieht es hingegen bei VW-Besitzern, die ihr Fahrzeug mit dem VW Software-Update aus privater Hand oder vor der verpflichtenden Unterzeichnung der Kundeninformation durch VW von einem Vertragshändler erworben haben. In dem Fall besteht durchaus wegen des VW-Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich konnten die betroffenen PKW-Besitzer zum Kaufzeitpunkt nicht ahnen, dass ihre Fahrzeuge trotz des Software-Updates die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nicht einhalten und deshalb negative Konsequenzen drohen.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: