01.
Apr 2021

VW: Das ist der aktuelle Stand im Abgasskandal

Im September 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen illegal manipuliert hat. Das volle Ausmaß des Skandals war zu diesem Zeitpunkt noch nicht ersichtlich. Erst heute ist klar, dass der Abgasskandal allein in Deutschland mehrere Millionen Fahrzeuge aus dem gesamten VW-Konzern betrifft. Doch bei dem Wolfsburger Unternehmen ist die verbraucherrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals noch längst nicht abgeschlossen.

BGH-Grundsatzurteil sorgte für Rechtssicherheit im VW-Abgasskandal

Erst seit letztem Jahr genießen die deutschen Halter von VW-Fahrzeugen mit dem manipulierten Dieselmotor EA 189 Rechtssicherheit in der Sache. Am 25. Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein am Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil, wodurch betroffene Verbraucher ihre Dieselskandal-Autos an den Hersteller zurückgeben und dafür eine Entschädigung erhalten können, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

 

Sammelkläger erhielten nur geringe Entschädigungen

Bereits zuvor hatte der Konzern im Rahmen der sogenannten Musterfeststellungsklage mehr als 200.000 betroffenen Haltern ein Vergleich offeriert. Die berechtigten Teilnehmer der Sammelklage konnten sich eine Entschädigung in Höhe von 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises sichern, wenn diese ihr Fahrzeug behielten und au weitere Rechtsansprüche in der Sache verzichteten.

Nur wenige Wochen später war klar: Für die betroffenen Halter wäre deutlich mehr drin gewesen. Im Anschluss an das BGH-Grundsatzurteil bot VW betroffenen Fahrzeughaltern nämlich deutlich höhere Summen, um Verfahren außergerichtlich abzuschließen. Mittlerweile wurden schätzungsweise mehr als 300.000 deutsche Halter von manipulierten Audi-, Porsche-, Seat-, Skoda- und VW-Fahrzeugen für den entstandenen Schaden durch den Abgasskandal entschädigt.

Rechtsdurchsetzung im VW-Abgasskandal ist auch heute noch möglich

Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass noch immer zahlreiche der 2,5 Millionen betroffenen Fahrzeughalter aus Deutschland ihre Rechte im Rahmen des VW-Abgasskandals nicht geltend gemacht haben. Tatsächlich ist dies aber selbst heute noch möglich. Grundsätzlich sind die Rechte von betroffenen Verbrauchern spätestens am 01. Januar 2020 verjährt. Doch mehrere Oberlandesgerichte bestätigten bereits, dass noch immer Restschadensansprüche durchsetzbar sind.

Dadurch sollen betroffene Fahrzeughalter für die wirtschaftliche Bereicherung von VW durch die Manipulationen entschädigt werden. Konkret bedeutet das, dass Volkswagen bis zu 10 Jahre nach dem Kauf des manipulierten Fahrzeugs zur Herausgabe des Gewinns verpflichtet ist. Die fällige Entschädigungssumme berechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge.

VW-Konzern: Weitere Motoren wurden manipuliert

Der Abgasskandal innerhalb des VW-Konzerns beschränkt sich jedoch nicht nur auf den EA 189-Motor. Auch der Nachfolgemotor mit der Bezeichnung EA 288 sowie die 3,0- und 4,2-Liter-Motoren EA 896, EA 897 und EA 898 stehen bereits seit längerer Zeit unter Manipulationsverdacht. Unabhängige Tests und interne VW-Dokumente bestätigen diesen Verdacht. Deshalb haben mehrere Gerichte den Haltern von Fahrzeugen mit diesen Motoren auch bereits Schadensersatz zugesprochen.

Nun scheint nur noch eine Frage der Zeit, bis der Bundesgerichtshof auch für die Halter von Fahrzeugen mit den Motoren EA 288, EA 896, EA 897 und EA 898 für Rechtssicherheit sorgt. Betroffene Verbraucher sollten allerdings nicht zu lange mit der Durchsetzung ihrer Rechte warten. Ansonsten drohen die Schadensersatzansprüche auch in diesen Fällen zumindest teilweise zu verjähren.

Das sind die Rechte im VW-Abgasskandal

Grundsätzlich haben vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter die Möglichkeit, die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben.

In diesem Fall setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf diesem Weg lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen.

Klagen ohne finanzielles Risiko möglich

Bei der Durchsetzung ihrer Rechte müssen die betroffenen Verbraucher kein finanzielles Risiko eingehen, denn sämtliche Rechtsschutzversicherer übernehmen die vollen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen ihrem Namen getreu die kompletten Prozesskosten im Dieselskandal und beziehen lediglich im Erfolgsfall eine geringe, zuvor vereinbarte Provision.

Sollte ein Verfahren unerwartet verloren gehen, übernehmen die Prozesskostenfinanzierer sogar die Kosten der Gegenseite. Für die Kläger entstehen hingegen selbst in diesem Fall keine Ausgaben.

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