07.
Okt 2020

VW-Dieselskandal: BGH befasst sich noch 2020 mit Verjährung

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird noch in diesem Jahr klären, ob die Schadensersatzansprüche von Haltern manipulierter VW-Dieselfahrzeuge bereits verjährt sind. Am 14. Dezember befassen sich die verantwortlichen Richter mit dem Fall eines VW-Besitzers, der seine Rechte im Rahmen des Dieselskandals im Jahr 2019 geltend gemacht hat. Rechtsexperten gehen davon aus, dass der BGH sich verbraucherfreundlich positionieren wird. 

Das sind die Hintergründe des Verfahrens 

In dem Verfahren geht es um die Klage des Halters eines VW Touran. In dem Fahrzeug wurde ein Motor des Typs EA189 eingebaut. Die Abgasreinigung dieses Motors wurde nachweislich manipuliert, sodass das Fahrzeug im Testbetrieb deutlich weniger Schadstoffe ausstieß als im tatsächlichen Straßengebrauch. 

Aus diesem Grund ging der PKW-Halter im Jahr 2019 juristisch gegen VW vor und forderte die Rückabwicklung des manipulierten Autos gegen die Zahlung von Schadensersatz. Nachdem das Landgericht (LG) Stuttgart dem Kläger zunächst Recht gab, wurde die Klage in der nächsthöheren Instanz von dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart abgewiesen. Die Stuttgarter Richter erklärten, dass die Rechte des VW-Halters bereits verjährt seien. Nun soll am BGH geklärt werden, ob diese Auffassung korrekt ist.  

 

Verjährungsfrist im VW-Dieselskandal: Das ist die Rechtslage in Deutschland 

Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Personen. Sollten die Richter am BGH entscheiden, dass Verbraucher bereits 2015 im Zuge der von VW veröffentlichten Ad hoc-Meldung vollständige Kenntnis über den Dieselskandal hatten, wären die Rechte betroffener PKW-Besitzer bereits am 01. Januar 2019 verjährt gewesen. Zahlreiche Rechtsexperten erwarten jedoch, dass am BGH ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt wird. Diese Meinung vertritt auch Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein: 

 

Verjährungsfrist ist selbst 2020 nicht eingetreten 

Die Verjährung im VW-Dieselskandal ist selbst im Jahr 2020 noch nicht eingetreten. Tatsächlich ist der Dieselskandal nämlich bis heute nicht vollständig aufgeklärt und Volkswagen hat bis zuletzt bestritten, dass das Unternehmen seine PKW illegal manipuliert hat. 

Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Verbraucher als technischer und rechtlicher Laie bereits vor Jahren mehr gewusst haben soll, als Volkswagen heute zu wissen vorgibt. Hierzu gehört vor allem die Kenntnis über die konkret verwendete Software sowie deren Wirkweise und rechtliche Einordnung. Davon hängt schließlich die Gebrauchsfähigkeit und das damit einhergehende Stilllegungsrisiko der betroffenen Fahrzeuge ab. Auch der entstandene Vermögensschaden war vor mehreren Jahren kaum einsehbar. 

Wir von der Kanzlei Goldenstein begrüßen daher, dass der Bundesgerichtshof die Verjährungsthematik im Dieselskandal noch in diesem Jahr endgültig klären wird und gehen von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung in Karlsruhe aus. Betroffenen Fahrzeughaltern raten wir deshalb auch im Jahr 2020 noch dazu, sich gegen diesen Betrug zu wehren und ihre Rechte durchzusetzen. Gern stehen wir diesbezüglich für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung. 

 

Rechtsschutzversicherer decken Klagen weiterhin 

“Auch zahlreiche Rechtsschutzversicherer gehen davon aus, dass die Verbraucherrechte im VW-Dieselskandal noch nicht verjährt sind. Weiterhin decken sie daher die Kosten für aktuell eingereichte Klagen. Das ist insofern spannend, da einige Versicherer sich im Jahr 2016 teilweise noch weigerten, die Verfahrenskosten für Dieselskandal-Prozesse zu tragen.  

Damals entschieden die deutschen Gerichte nämlich lange nicht so verbraucherfreundlich wie heute. Erst 2019, als wir von der Kanzlei Goldenstein das erste Dieselskandal-Urteil vor einem Oberlandesgericht in Deutschland erwirkten, änderte sich die Sachlage diesbezüglich. Seitdem sprachen nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland betroffenen VW-Haltern Entschädigungen zu.  

Mittlerweile herrscht bundesweit Rechtssicherheit in der Sache, denn im Mai diesen Jahres konnten wir das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe erwriken. Erst seitdem ist endgültig klar, dass deutsche Halter von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben und alle Gerichte hierzulande orientieren sich an dieser Entscheidung“, ergänzt Claus Goldenstein. 

 

So setzen sich die Entschädigungen zusammen 

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Zudem werden den betroffenen Fahrzeughaltern Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Klage-Einreichung zugesprochen. 

  

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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