26.
Nov 2020

VW EA 288: Der nächste Skandalmotor

Im Mai 2020 sorgte die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte bundesweit für Rechtssicherheit im VW-Dieselskandal: Die Rechtsanwälte der Kanzlei erwirkten das deutschlandweit erste BGH-Urteil in der Sache. Seitdem ist klar, dass die Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem Schummelmotor EA 189 Anspruch auf hohe Entschädigungen haben. Der Nachfolgemotor – EA 288 – steht jedoch ebenfalls unter Manipulationsverdacht. Dieser Verdacht hat sich in den vergangenen Monaten erhärtet. 

Razzia wegen EA 288-Motor 

Die Staatsanwaltschaft Braunschwieg ließ wegen des EA 288-Motors sogar mehrere Geschäftsräume von VW durchsuchen. Interne VW-Dokumente sollen die erneuten Manipulationen belegen. Konkret sollen die Bordcomputer der betroffenen Fahrzeuge dahingehend manipuliert worden sein, dass diese eine Fehlfunktion der Abgasreinigung nicht korrekt anzeigen. Dadurch steigt der Abgasausstoß enorm an, wodurch die Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Grenzwerten nicht länger einhalten.  

Die Tagesschau berichtete bereits vor Monaten, dass interne KBA-Dokumente eindeutig belegen, dass die Bordcomputer selbst bei einem unerlaubt hohen Stickoxide-Ausstoß keinen Fehler melden würde. Der Motor wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat eingebaut. 

 

VW will weitere Klagewelle mit allen Mitteln verhindern 

Der Konzern selbst versucht, eine weitere Klagewelle zu vermeiden. So hat VW eine Werbekampagne geschaltet, um betroffene Halter von Fahrzeugen mit dem EA 288-Motor davon abzuhalten, juristisch gegen Volkswagen vorzugehen. Auf einer eigens eingerichteten Landingpage schätzt VW die Erfolgsaussichten von Klägern als extrem gering ein und argumentiert, dass lediglich Anwälte von entsprechenden Verfahren profitieren würden.  

Tatsächlich wirkt es jedoch unglaubwürdig, dass ein DAX-Konzern, der seinen Aktionären verpflichtet ist, Marketing-Budget in die rechtliche Aufklärung von Verbrauchern investiert. Würden die Klagen alle erfolglos verlaufen, hätte VW nämlich keinen finanziellen Mehraufwand, da die Anwaltskosten von der Gegenseite getragen werden müssten. Stattdessen scheint es, als wolle VW die Klagen von betroffenen Haltern mindestens hinauszögern. Der Entschädigungsanspruch der PKW-Halter sinkt nämlich mit jedem gefahrenen Kilometer – und Volkswagen spart dadurch Geld.  

Zudem kontaktiert der Konzern bereits seit längerer Zeit Fahrzeughalter von Autos mit dem EA 288-Motor. VW möchte an den betroffenen Fahrzeugen Software-Update zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes durchzuführen.  Die Vermutung liegt nahe, dass Volkswagen mit den freiwilligen Updates einen zweiten Abgasskandal vertuschen, offiziellen Rückrufen zuvorkommen und den eigenen Imageschaden in Grenzen halten will. 

 

Verbraucheranwalt rät zu Klage gegen VW 

“Wir von der Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte gehen nach intensiver Recherche bereits seit längerem davon aus, dass auch der Motor EA 288 vom Abgasskandal betroffen ist und führen in der Sache bereits Hunderte Gerichtsverfahren gegen Volkswagen, um die Sach- und Rechtslage endgültig juristisch klären zu lassen.  

Zuletzt sprachen immer mehr deutsche Gerichte den Haltern von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem EA 288-Motor Schadensersatzansprüche zu. Die Erfolgsaussichten für betroffene Verbraucher sind sehr gut, denn die Manipulationen lassen sich eindeutig belegen. Gern beraten wir betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte. 

    

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

  

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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