17.
Feb 2021

VW haftet für Folgeschäden durch Software-Update

Eigentlich wollte VW die Abgasreinigung von deutschlandweit 2,5 Millionen manipulierten Fahrzeugen mit einem Software-Update normalisieren. Tatsächlich klagten nicht wenige PKW-Besitzer jedoch nach dem Aufspielen des Updates über eine verringerte Leistung, einen erhöhten Kraftstoffverbrauch, verrußte Filteranlagen und sogar Motorenschäden. Mehrere Oberlandesgerichte entschieden nun, dass VW für Folgeschäden aufgrund des Updates haften muss.

Die Oberlandesgerichte in Köln, Bremen und Hamm argumentierten unter anderem, dass auch weitere Umprogrammierungen des Updates zu Folgekosten führen könnten. Neben Fahrzeugschäden könnte es sich dabei auch um zum Beispiel Ausgaben für Mietwagen während des Werkstattaufenthaltes handeln. Darüber hinaus führten die Richter am OLG Köln sogar an, dass auch das Software-Update nicht zwangsweise zu einer regelkonformen Abgasreinigung führe, denn ein VW Eos mit EA 189-Motor wurde trotz Update noch einmal wegen eines erhöhten Schadstoffausstoßes zurückgerufen.

 

Täuschte VW seine Kunden und die Behörden auch mit dem Software-Update?

Tatsächlich deckte das ARD-Fernsehmagazin Kontraste bereits im Jahr 2019 auf, dass die Abgaseinrichtung bei upgedateten VW-Diesel-Fahrzeugen nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad korrekt funktionieren. Dieses sogenannte Thermofenster hat zur Folge, dass die PKW vor allem bei niedrigen Temperaturen teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen als vor dem Update.

Für betroffene Fahrzeughalter heißt das, dass ihre Fahrzeuge die geltenden Umweltregularien trotz des Updates nicht erfüllen. Im Dezember 2020 bewertete der Europäische Gerichtshof Thermofenster im Rahmen eines lang erwarteten Urteils als illegal. Bereits in der kommenden Woche wird sich auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) mit den Software-Updates von VW befassen. Am Montag verhandeln die obersten deutschen Richter den Fall eines VW-Halters, der die Zulässigkeit des Updates anzweifelt und Schadensersatz fordert.

 

Mögliche Folgen des BGH-Urteils zum Software-Update

“Wenn auch das Software-Update von VW eine illegale Abschalteinrichtung enthält, hätten die PKW nach der Durchführung des Updates nicht wieder zugelassen werden dürfen. Es drohen enorme Wertverluste, Fahrverbote und sogar der Entzug der Straßenzulassung. Darüber hinaus würde die Verjährungsfrist der Verbraucherrechte in der Sache von vorn beginnen. PKW-Besitzer, die ihr Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Skandals kauften, hätten zudem Anspruch auf Schadensersatz.

Betroffenen Haltern raten wir dazu, die Lage aufmerksam zu beobachten und sich rechtlich gegen diesen Betrug zu wehren. Die Besitzer von manipulierten PKW haben Anspruch auf Entschädigungen, die oft mehrere Zehntausend Euro hoch ausfallen. Wir von der Kanzlei Goldenstein setzen aktuell bereits die Rechte von mehr als 24.600 Verbrauchern im Dieselskandal durch und beraten betroffene Fahrzeughalter gern kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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