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VW: Kundeninformation für Diesel-Fahrzeuge – Wie sollen Gebrauchtwagenkäufer reagieren?
Volkswagen und dessen Tochterunternehmen Audi, Seat, Skoda und Porsche fordern die Käufer von fast allen gebrauchten Diesel-Fahrzeugen seit mehreren Wochen dazu auf, vor dem Kauf eine sogenannte Kundeninformation zu unterzeichnen. In diesem Schreiben informiert VW seine Kundschaft über die Manipulation der Fahrzeuge und mögliche Folgen aufgrund des VW-Abgasskandals. VW möchte sich dadurch vor Schadensersatzklagen schützen. Doch wie sollten Gebrauchtwagenkäufer auf die Kundeninformation mit dem Titel “Kundeninformation für Dieselfahrzeuge EU6c und älter” reagieren?
VW warnt Gebrauchtwagenkäufer vor möglicher Fahrzeug-Stilllegung
Die VW-Kundeninformation sollen fast alle Käufer von gebrauchten Diesel-Fahrzeugen aus den Baujahren 2000-2017 unterzeichnen. In dem Dokument weist Volkswagen darauf hin, dass das jeweilige Fahrzeug eine oder mehrere Abschalteinrichtungen enthält und deshalb in bestimmten Situationen die Abgasreinigung auf ein unerlaubt niedriges Niveau reduziert oder sogar ganz abschaltet.
Ferner führt VW sogar aus, dass Gerichte oder Behörden die Ausgestaltung einzelner Abschalteinrichtungen künftig als nicht zulässig bewerten könnten. Das wiederum hätte zur Folge, dass die betroffenen Fahrzeuge zurückgerufen werden müssten, hohe Wertverluste erleiden und im schlimmsten Fall sogar komplett stillgelegt werden könnten. Letzteres wäre der Worst Case für betroffene PKW-Besitzer, denn die eigenen Fahrzeuge könnten in dem Fall nicht länger auf Straßen in der Europäischen Union geparkt oder gefahren werden.
Unterzeichnete Kundeninformation ist Freibrief an VW
VW reagiert mit dem Schreiben auf mehrere Gerichtsurteile, die den Konzern kürzlich in die Bredouille gebracht haben. Einerseits entschieden der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) vor wenigen Monaten jeweils, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal selbst bei einer fahrlässigen Schädigung bestehen würden. Andererseits bewertete das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht das Software-Update, mit dem die Abgasreinigung von manipulierten VW-Fahrzeugen normalisiert werden sollte, ebenfalls als illegal.
Wer ein solches Schreiben vor dem Gebrauchtwagenkauf vorgelegt bekommt, sollte daher zweimal überlegen, ob dieses unterschrieben werden soll. Letztlich wäre eine Unterschrift unter diesem Dokument nämlich gleichbedeutend mit einer Abtretung von Haftungsansprüchen im Abgasskandal, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Im schlimmsten Fall könnte der gekaufte Gebrauchtwagen also innerhalb weniger Wochen stillgelegt werden und der betroffene PKW-Halter würde komplett auf dem entstandenen Schaden sitzen bleiben.
Wer bereits in den vergangenen Jahren einen VW-Diesel aus den Baujahren 2000-2017 gekauft hat, braucht sich wegen des Schreibens hingegen keine Sorgen machen. Zwar könnten auch diese Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückgerufen werden, Wertverluste erleiden und sogar stillgelegt werden. Doch in dem Fall könnten die Halter Schadensersatzansprüche durchsetzen. Im Nachhinein kann VW Gebrauchtwagenkäufer nämlich nicht dazu bringen, das Schreiben zu unterzeichnen.
Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagene sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. So übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Anwalts- und Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser streckt namensgetreu sämtliche Prozesskosten vor und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher zudem die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.