25.
Mrz 2020

VW-Motor EA 288: Ein weiterer Dieselskandal?

Als die amerikanische Umwelt-Bundesbehörde der Welt im Jahr 2015 erklärte, dass Volkswagen seine sogenannten Clean Diesel-Fahrzeuge vorsätzlich manipuliert habe, war zunächst nur von Modellen der Baureihe EA 189 die Rede. Vier Jahre später trat jedoch ein weiterer Verdacht auf, der 2019 zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft bei VW führte. Vorwurf: In den Modellen der Baureihe EA 288 – Nachfolger des EA 189 – sollten ebenfalls Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. In einer Gerichtsverhandlung vor dem Duisburger Landgericht soll der Konzern die Vorwürfe Ende letzten Jahres bestätigt haben. Die Kanzlei Goldenstein & Partner führt alleine über 600 Verfahren in dieser Sache gegen VW.

Welche Fahrzeuge sind betroffen? 

Seit 2012 verbaute Volkswagen den EA 288-Motor in verschiedenen VW-Fahrzeugen sowie bei Wagen seiner Tochterfirmen Seat, Skoda und Audi. Zu den betroffenen Modellen gehören unter anderem die viel gekauften VW Polo, Golf, Passat und SUVs wie der Tiguan oder Touran, aber auch Varianten des Audi A1, A3 oder A5. Um einer offiziellen Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuvorzukommen, kontaktierte VW zu Beginn des Jahres die betroffen Fahrzeughalter für ein Software-Update zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes.

Welchem Zweck dienen die Updates?

Mit den freiwilligen Updates will Volkswagen einen zweiten Abgasskandal vertuschen – und sein Image nicht noch weiter beschädigen. Ein offizieller Rückruf seitens des KBA würde hingegen weltweit für Schlagzeilen sorgen. Auf diesem Weg ist der Wolfsburger Autokonzern indes nicht allein, auch Daimler beschreitet ähnliche Pfade und geht sogar noch einen Schritt weiter: Der Konzern versucht Halter von Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen mit Wertgutscheinen zu der Durchführung eines freiwilligen Software-Updates zu bringen.

Das Software-Update und seine Folgen

Das Software-Update ist jedoch ein Eingriff, der häufig schwerwiegende Folgen nach sich zieht und den Wert der Fahrzeuge weiter reduziert: So klagten Fahrzeughalter im Anschluss an die neuinstallierte Software über Motorstörungen bis hin zu einem offensichtlich erhöhten Kraftstoffverbrauch. Davon sind etliche Halter betroffen, denn weltweit haben mehrere Millionen Verbraucher die Software installieren lassen.

Bei Folgeschäden sind die Besitzer allerdings auf sich alleine gestellt. Die jeweiligen Fahrzeughersteller führen Reparaturen nach einem Software-Update nämlich nur dann kostenfrei durch, wenn der Besitzer den Zusammenhang zwischen Schaden und Update direkt beweisen kann. Das ist in der Praxis jedoch kaum machbar. Betroffene Autobesitzer sollten einem Software-Update daher nur dann zustimmen, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt sie dazu offiziell zu verpflichtet.

Abgasskandal: Betroffene Halter haben Anspruch auf Entschädigung

Claus Goldensteins Kanzlei, Goldenstein & Partner, geht der Sache schon seit einiger Zeit nach und erhebt dutzende Anklagen gegen Volkswagen “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Getreu diesem Motto haben wir bei Goldenstein & Partner tiefgründig recherchiert und waren uns schon seit einiger Zeit sicher, dass VW auch Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 manipuliert hat. Aktuell führen wir gegen den Konzern daher schon weit über 600 Gerichtsverfahren in der Sache und erstreiten für unsere Mandanten eine angemessene Entschädigung”, kommentiert Goldenstein. Seine Kanzlei vertritt über 17.800 Mandanten im Abgasskandal und führt am 05. Mai den ersten Fall in dieser Sache vor dem Bundesgerichtshof.

Goldenstein fügt hinzu: “Betroffene Fahrzeughalter sollten auf keinen Fall auf das Angebot der Software-Updates eingehen. Stattdessen raten wir den Geschädigten, ihre Rechte eigenständig über eine Klage durchzusetzen – und das risikofrei. Denn bei Goldenstein & Partner unterstützen uns bei der Rechtsdurchsetzung Prozesskostenfinanzierer, welche alleinig die Kosten bei Misserfolg tragen. Aktuell sind wir jedoch für unsere über 17.800 Mandanten in nahezu jeder Individualklage erfolgreich.” 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

 

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