30.
Sep 2019

VW-Musterfeststellungsklage: Alle wichtigen Infos zur größten Sammelklage Deutschlands

Heute startete die größte Klage Deutschlands – die Musterfeststellungsklage (MFK) gegen Volkswagen. Mehr als 470.000 Verbraucher haben sich darin eingeschrieben. Doch die Chancen auf angemessene Entschädigungen für die Kläger stehen schlecht. Alexander Voigt, unser Rechtsanwalt für rightnow.eu, erklärt sämtliche Hintergründe zur Musterfeststellungsklage, wieso diese für Verbraucher keine sinnvolle Option ist und weshalb Verbraucher ihre Rechte lieber individuell durchsetzen sollten:

Was wird im Rahmen des Verfahrens geregelt?
In der Musterfeststellungsklage wird geklärt, ob die vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeughalter, die ihr Auto in Deutschland gekauft haben, einen Anspruch auf eine Entschädigung durch den Wolfsburger Konzern haben. Sollte dies so entschieden werden,  müssen sämtliche Kläger ihren individuellen Anspruch anschließend noch einmal einzeln gerichtlich durchsetzen.

Warum gibt es die Musterfeststellungsklage?
Volkswagen hat in den Jahren 2009 bis 2015 in mindestens 2,4 Millionen Diesel-Fahrzeugen in Deutschland Abschalteinrichtungen eingebaut, um die Abgaswerte der PKW in Testsituationen zu beeinflussen und vorgegebene Grenzwerte einhalten zu können. Dieses Vorgehen war illegal und ein Betrug an sämtlichen Käufern von betroffenen Fahrzeugen.

Die Halter der Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall. Zudem haben die Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an Wert verloren. Deshalb haben betroffene Personen die Möglichkeit, einen Schadensersatz von Volkswagen einzufordern. Dafür mussten sie bislang allerdings einen Anwalt mit der Betreuung ihrer Rechte beauftragen. Für Fahrzeughalter ohne Rechtschutzversicherung ging dies mit nicht abschätzbaren Kosten für Gerichte und Sachverständige einher.

Um Verbrauchern ohne Rechtschutzversicherung die Möglichkeit zu geben, ihren Rechtsanspruch kostenfrei zu prüfen, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im Jahr 2018 das Instrument der  Musterfeststellungsklage geschaffen. Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG wurde am 01.11.2018 eingereicht. Seitdem konnten sich betroffene Fahrzeughalter in das Klageregister eintragen. Bislang haben sich mehr als 470.000 Verbraucher darin versammelt.

Was gibt es für Alternativen für betroffene Verbraucher?
Mittlerweile ist die Musterfeststellungsklage gar keine sinnvolle Option mehr für Verbraucher. Dadurch, dass sich der Prozess mehrere Jahre lang hinzieht, verlieren die Fahrzeuge weiter an Wert. Volkswagen kündigte bereits am ersten Verhandlungstag an, sich nicht vorzeitig auf einen Vergleich einigen zu wollen. Am Ende könnten die Fahrzeughalter aufgrund der fälligen Nutzungsentschädigung also selbst im Falle eines positiven Urteils leer ausgehen.

Deshalb gibt es Prozessfinanzierer, die auch Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit bieten, ihre Rechte risikofrei durchzusetzen. Diese strecken die  Prozesskosten vor und beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision, die von der Entschädigungssumme abhängt.

Aktuell sind wir mit 95 Prozent unserer Individualklagen erfolgreich und unsere Mandanten erhalten ihre Entschädigung im Schnitt nach gerade einmal acht Monaten. Daher raten wir betroffenen Verbrauchern unbedingt davon ab, Teil der Musterfeststellungsklage zu sein. Dafür müssen sie sich noch bis heute um 23:59 Uhr aus der Klage austragen. Danach ist das nicht mehr möglich.

Wann wird ein Urteil erwartet?
Heute starteten die mündlichen Verhandlungen der  Musterfeststellungsklage gegen VW am Oberlandesgericht Braunschweig. Ein erstes Urteil wird dort frühestens 2020 erwartet. Anschließend wird die Verliererseite den Prozess sehr sicher vor die nächste Instanz – den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) – bringen.

Auch der Europäische Gerichtshof könnte danach mit dem Fall bedacht werden. Experten erwarten daher eine Prozessdauer von vier bis fünf Jahren. Danach muss jeder der über 400.000 Verbraucher seine individuelle Entschädigungssumme einzeln durchsetzen. Aufgrund der Fülle an Einzelklagen wird das zu einer Überlastung der deutschen Justiz führen und je nach Fall weitere Jahre in Anspruch nehmen.

Welches Ergebnis wird erwartet?
Das Oberlandesgericht Braunschweig wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Gunsten von VW entscheiden. Dies wurde bereits am ersten Verhandlungstag angedeutet. Außerdem hat das OLG Braunschweig bereits eine Klage gegen VW abgewiesen. Auffällig ist zudem, dass auch das Landgericht Braunschweig noch keiner einzigen Klage gegen VW stattgegeben hat. Das ist eine absolute Ausnahme in Deutschland.

Dass die Braunschweiger Gerichte im Abgasskandal stets gegen die Klägerseite urteilen, kann damit zu tun haben, dass VW seinen Gerichtsstand dort hat. Im Rahmen des Abgasskandals haben betroffene Verbraucher nämlich die Möglichkeit, die Klage an ihrem eigenen Wohnort oder dem Sitz der Klägerseite einzureichen. Würden die Braunschweiger Gerichte nun stets für die Verbraucher entscheiden, würden wahrscheinlich sämtliche betroffenen Fahrzeughalter aus ganz Europa dorthin ziehen. Daher gehen wir davon aus, dass das Braunschweiger Gericht die Prozesse bewusst abblockt, um nicht in VW-Verfahren zu ersticken. Bereits am ersten Verhandlungstag sowie in einem Hinweisbeschluss hat das OLG Braunschweig darauf hingewiesen, dass es Ansprüche aus Autokäufen, die außerhalb Deutschlands erfolgt sind,  ablehnt.

Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe könnte das Urteil anschließend anders ausfallen. Zwar gibt es bislang noch kein BGH-Urteil in der Sache, doch die deutliche Mehrheit der deutschen Gerichte entscheidet für die Verbraucher. In der Regel erhalten die betroffenen Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihren PKW zurückzugeben, um dafür eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Diese setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist von der jeweiligen Laufleistung des betroffenen Fahrzeuges abhängig. Teilweise sprechen die Gerichte den Verbrauchern auch die Auszahlung von Deliktzinsen in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung zu.

Ist es möglich, Teil der Musterfeststellungsklage zu sein und seinen Anspruch trotzdem individuell durchzusetzen?
Eine Einzelklage parallel zur MFK laufen zu lassen, ist grundsätzlich möglich, jedoch wenig sinnvoll. Während der MFK ruht die Einzelklage und wird erst nach Abschluss der MFK wieder aufgenommen. Daher ist das keine ernsthafte Option für Verbraucher. Sollte die MFK nämlich ergeben, dass die betroffenen Verbraucher keinen Anspruch auf eine Entschädigung seitens VW haben, müssten diese die bisherigen Prozesskosten wahrscheinlich selbst tragen – sogar wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Kosten für die eigenen Anwälte beider Seiten sowie die Gerichtskosten würden sich in dem Fall auf mindestens 4.000 Euro belaufen. Daher sollten sich die betroffenen Fahrzeughalter sofort aus der Musterfeststellungsklage austragen.

Können betroffene Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge trotz eines Verfahrens nutzen?
Betroffene Verbraucher können ihr Fahrzeug bis Ende des Verfahrens nutzen. Erst dann ist es möglich, das Fahrzeug gegen eine Entschädigungszahlung an VW zurückzugeben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug nach dem Prozess weiterhin zu nutzen und eine dementsprechend geringere Entschädigung von VW zu erhalten.

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