03.
Feb 2020

VW ruft zehntausende “Bullis” wegen zu hoher Abgaswerte zurück

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen Rückruf der Volkswagen-Diesel-Nutzfahrzeuge T5 und T6 veranlasst. Demnach stoßen die sogenannten Bullis mehr Stickoxide aus, als es erlaubt ist.  Konkret geht es um rund 30.000 Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2016 gebaut wurden.

Ein Drittel der Fahrzeuge wurde in Deutschland registriert

Allein in Deutschland wurde rund ein Drittel der betroffenen Autos registriert. Die Halter der Fahrzeuge werden ein Schreiben erhalten, indem ihnen alle weiteren Schritte erklärt werden. Auffällig an dem Rückruf ist, dass in den Fahrzeugen der Dieselmotor EA 189 eingebaut wurde, der seit 2015 wegen des EInbaus illegaler Abschalteinrichtungen in der Öffentlichkeit steht.

Dennoch erfolgt der Rückruf offiziell nicht wegen eines manipulierten Motors. Stattdessen bezieht sich das KBA in seiner Erklärung zu dem Fall auf eine sogenannte Konformitätsabweichung. Demnach soll eine Neuprogrammierung des Getriebesteuergeräts und des Motorsteuergeräts dafür sorgen, dass die Fahrzeuge bei der Beschleunigung zwischen 100 und 120 km/h zukünftig den sechsten anstelle des siebten Ganges nutzen und dadurch die vorgeschriebene Abgasnorm erfüllen.

Motor-Manipulation auch bei den VW-Modellen T5 und T6 nicht ausgeschlossen

Trotzdem stehen auch die besagten Fahrzeuge unter Manipulationsverdacht. Aktuell führt ein Sachverständiger deshalb auch im Auftrag des Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) eine Untersuchung durch, ob eine illegale Abschalteinrichtung in diesen Fahrzeugen verbaut wurde.

“Wir von der Kanzlei Goldenstein & Partner gehen aktuell davon aus, dass auch die Volkswagen-Modelle T5 und T6 mit dem Dieselmotor EA 189 vom Abgasskandal betroffen sind. Dementsprechend raten wir betroffenen Haltern dazu, sich vor der Durchführung von Software-Updates oder ähnlichen Maßnahmen juristisch beraten zu lassen”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner und führt fort:

“Aktuell vertreten wir mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und sind unter anderem für den ersten Dieselskandal-Fall, der vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt wird, verantwortlich. Gern beraten wir betroffene Halter bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten im VW-Abgasskandal und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. In der Regel liegt diese Entschädigungssumme über dem aktuellen Gebrauchtwagen-Marktwerts des jeweiligen Fahrzeuges. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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