05.
Okt 2020

VW-Software-Update: Ein weiterer Abgasskandal?

Im Jahr 2015 wurde öffentlich, dass Volkswagen mehrere Millionen PKW illegal manipuliert hat. Die Fahrzeuge konnten amtliche Testsituationen erkennen und gaben in diesen vor, sauber zu sein. Dadurch wurden zahlreiche PKW offiziell zugelassen, obwohl sie die geltenden Umweltvorschriften im normalen Gebrauch nicht einhielten. Die betroffenen Autos wurden nach dem Bekanntwerden des Skandals mit einem verpflichtenden Software-Update sauber gemacht. Doch auch bei diesem Update soll VW getrickst haben. 

VW Software-Update: Abgasreinigung nur bei bestimmten Temperaturen? 

Das ARD-Fernsehmagazin Kontraste deckte im vergangenen Jahr auf, dass die upgedateten VW-Fahrzeuge nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad wirklich sauber sind. Sobald die Außentemperatur diese Werte unter- bzw. überschreitet, erfüllen die PKW die geltenden Umweltregularien nicht länger. Eine solche Abschalteinrichtung wird als Thermofenster bezeichnet. 

Neben VW setzen auch andere Hersteller wie Daimler, BMW und Volvo auf Thermofenster. Begründet wird diese Form der Abschalteinrichtung auf Herstellerseite durch den Bauteilschutz: Um dem Verschleiß von Motor und Abgasreinigung vorzubeugen, sei eine Herunterregelung der Schadstoffreinigung bei niedrigen Temperaturen unerlässlich, heißt es.  

Unabhängige Sachverständige halten die Argumentation aus Motorschutzgründen für haltlos und Juristen bewerten das Verfahren für rechtlich untragbar. Auch die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) bewertete sämtliche Abschalteinrichtungen als illegal, wenn diese dazu führen, dass der Schadstoffausstoß im Normalbetrieb höher ist als auf dem Prüfstand. 

 

EuGH-Urteil wird für Klarheit sorgen 

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung folgen, würde auch das Software-Update von VW als illegal eingestuft werden und mehrere Millionen PKW müssten abermals in die Werkstatt gerufen werden. Die Entscheidung der obersten Richter Europas wird noch in diesem Jahr erwartet. 

 

“Im schlimmsten Fall droht sogar der Entzug der Straßenlizenz” 

“Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen davon aus, dass auch das Software-Update von VW illegal ist. Es ist eine absolute Frechheit, dass die PKW die geltenden Umweltrichtlinien nur bei Temperaturen einhalten, die in Deutschland nur in den wenigsten Monaten im Durchschnitt erreicht werden. 

Betroffenen Besitzern von VW-Dieselfahrzeugen raten wir dazu, sich rechtlich beraten zu lassen. Die PKW haben im Rahmen des Skandals massiv an Wert verloren. Sollte auch das Software-Update als illegal erklärt werden, droht im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Straßenlizenz.  

PKW-Besitzer können jedoch Schadensersatz durchsetzen und sogar die Rückgabe ihres PKW für den ursprünglichen Kaufpreis geltend machen. Gern stehen wir von der Kanzlei Goldenstein für eine kostenfreie Beratung zu diesem Thema zur Verfügung”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: