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VW-Tochterunternehmen fälschte LKW-Emissionswerte
52 Millionen US-Dollar zahlt Volkswagens US-LKW-Tochter Navistar aktuell, um einen Rechtsstreit mit dem US-Justizministerium und der amerikanischen Umweltbehörde EPA zu beenden. Bereits sechs Jahre zuvor hatte die US-Regierung in der Sache Anklage gegen Navistar erhoben, da Dieselmotoren des LKW-Herstellers die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte nicht erfüllten.
Navistar-Lastwagen überschritten Emissionsgrenzwerte seit 2010
Neben der Strafzahlung erklärte sich Navistar im Rahmen des Vergleichs unter anderem dazu bereit, ältere Dieselmotoren aus dem Verkehr zu ziehen. Die betroffenen Motoren wurden seit 2010 in Navistar-Lastwagen verbaut. Damals traten in den Vereinigten Staaten neue Emissionsregeln für LKW in Kraft.
Während alle anderen US-LKW-Hersteller auf Katalysatoren-Lösungen setzten, um die neuen Umweltvorgaben zu erreichen, wählte Navistar eine kostengünstigere Alternative. Nur wenige Jahre später wurde jedoch klar, dass die Navistar-Fahrzeuge die vorgeschriebenen Umweltregularien gar nicht erfüllten.
2012 startete die US-Börsenaufsicht deshalb Ermittlungen gegen die heutige VW-Tochter. Die Behörde warf Navistar vor, fälschlicherweise behauptet zu haben, der Konzern können die neuen Emissionsvorschriften erfüllen. Spätestens jetzt ist klar, dass diese Vorwürfe der Realität entsprachen.
VW-Abgasskandal flog 2015 in den USA auf
Auch der Abgasbetrug von VW wurde zunächst in den USA aufgedeckt. 2015 erfuhr die Öffentlichkeit von der amerikanischen EPA, dass Volkswagen jahrelang eigene Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert hatte. Von den Manipulationen sind weltweit mehr als elf Millionen Fahrzeuge betroffen.
Die Fahrzeuge, die von dem Hersteller als “Clean Diesel” beworben wurden, enthielten allesamt eine Manipulationssoftware, die nur während amtlicher Abgastests zu guten Umweltwerten führte. Im normalen Straßenbetrieb stießen die PKW ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen aus.
VW-Abgasskandal: Strafzahlungen und Schadensersatzklagen
Mittlerweile musste VW weltweit eine Milliardensumme aufbringen, um die fälligen Strafzahlungen wegen des Abgasskandals zu begleichen. Zudem können betroffene PKW-Halter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Wolfsburger Konzern geltend machen.
In Deutschland wurde VW diesbezüglich bereits höchstrichterlich verurteilt. Im Rahmen eines Verfahrens, das von der Kanzlei Goldenstein geleitet wurde, entschieden die verantwortlichen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020, dass der Halter eines manipulierten VW Sharan Anspruch auf Schadensersatz hat. Dieses Grundsatzurteil hat für Rechtssicherheit in ganz Deutschland gesorgt.
Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter
Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hätte dieses schließlich nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Schließlich haben die Abgasskandal-Autos durch das Bekanntwerden des Skandals unter anderem enorm an Wert verloren.
Deshalb haben betroffene Halter unter anderem die Möglichkeit, das manipulierte Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. In diesem Fall haben Verbraucher Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Abgasskandal-Klagen sind oft ohne finanzielles Risiko möglich. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich alle anfallenden Kosten für ihre Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines sogenannten Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt das komplette Verfahrensrisiko für Verbraucher und bezieht ausschließlich im Erfolgsfall eine geringe Provision für diese Dienste.