21.
Mrz 2020

VW-Vergleich: Bedenkzeit sollte wegen Corona-Krise verlängert werden

Ab heute können die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage das Vergleichsangebot von VW akzeptieren. Dafür haben sie bis zum 20. April Zeit. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein fordert jedoch, diese kurze Bedenkzeit aufgrund der Corona-Krise zu verlängern. Denn viele VW-Kunden haben aktuell nicht die Möglichkeit, sich juristisch beraten zu lassen. Claus Goldenstein ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die selbst rund 17.800 Mandanten im Abgasskandal vertritt und in der Sache für den ersten Fall vor dem Bundesgerichtshof verantwortlich ist:

Die rund 260.000 berechtigten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage sollten sich unbedingt juristisch beraten lassen, bevor sie das Vergleichsangebot von VW unüberlegt annehmen. Denn für die meisten Fahrzeughalter ergibt der Vergleich keinen Sinn. Aufgrund der Corona-Krise ist es jedoch unverantwortlich, mehr als eine Viertelmillion Menschen in Deutschland zu diversen Anwaltsterminen zu schicken. Deshalb fordern wir, dass die einmonatige Frist für die Annahme des Vergleichs verlängert wird.

Bei Goldenstein & Partner haben wir sämtliche Prozesse bereits vor Jahren digitalisiert, sodass wir unsere Fälle auch aus dem Homeoffice problemlos bearbeiten und unsere Mandanten von dort aus beraten können. Den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage bieten wir sogar eine kostenfreie Beratung an. Doch nicht jede Kanzlei hat diese Möglichkeiten. Gleichzeitig ist es auch nicht jedem Bürger möglich, seine Daten elektronisch zu übermitteln und Beratungsgespräche per Skype oder am Telefon durchzuführen.”

Deutlich höhere Entschädigungen über Individualklage möglich

“Für die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ist die Beratung durch einen Anwalt unumgänglich. VW bietet den rund 260.000 anspruchsberechtigten Teilnehmern der Musterfeststellungsklage Entschädigungen zwischen 1350 Euro und 6257 Euro an – durchschnittlich etwa 3200 Euro pro PKW. Im Gegenzug verzichten diese auf weitere Rechtsansprüche und behalten ihren manipulierten Diesel-PKW.

Tatsächlich wissen wir aus unserer Erfahrung jedoch, dass über eine Individualklage durchschnittliche Einmalzahlungen in Höhe von 4600 Euro der Regelfall sind. Zudem haben Fahrzeughalter über eine Individualklage die Möglichkeit, die Rückabwicklung ihres Fahrzeugs durchzusetzen”, erklärt Goldenstein und führt fort:

“Dafür gibt es in der Regel deutlich höhere Entschädigungen,  die nicht selten mehrere zehntausend Euro betragen. Zudem teilen uns Mandanten in der Regel mit, dass sie ihren manipulierten PKW nicht behalten wollen, da ein Verkauf sich oft nicht rentiert. Die meisten Fahrzeuge haben durch den Skandal nämlich extrem an Wert verloren.

Daher fordern wir von Goldenstein & Partner, dass VW die Frist für die Annahme des Vergleichs bis Mitte Oktober verlängert. Bis dahin haben die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage nämlich Zeit, sich für ein Einzelklageverfahren zu entscheiden. Es wäre nur logisch, dass auch das Vergleichsangebot bis zu diesem Zeitpunkt bestehen bleibt. Zudem sollte es bis dahin möglich sein, dass sich jeder Teilnehmer der Sammelklage bezüglich seiner rechtlichen Möglichkeiten beraten lässt.

Zwar hat Volkswagen den 20. April bewusst als Stichtag gewählt, um die Teilnehmer der Sammelklage noch vor dem ersten Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof unter Druck zu setzen. Doch wenn das Vergleichsangebot tatsächlich fair ist, gibt es keinen Grund, wieso der Wolfsburger Konzern die Frist aufgrund der aktuellen Krise nicht weiter verlängern sollte.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: