04.
Mrz 2020

VW-Vergleich: Das müssen Kläger nun wissen – alle wichtigen Fragen und Antworten

Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben sich in der Musterfeststellungsklage (MFK) auf einen Vergleich geeinigt. Die rund 260.000 potenziell berechtigten Teilnehmer der Klage sollen insgesamt 830 Millionen Euro erhalten – durchschnittlich knapp 3200 Euro pro Fahrzeug. Allerdings ergibt es für die meisten Kläger keinen Sinn, das Vergleichsangebot zu akzeptieren. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein beantwortet nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema. 

 

Für wen gilt das Vergleichsangebot?

Das Vergleichsangebot gilt für rund 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage (MFK). Bis zum Herbst 2019 hatten VW-Halter die Möglichkeit, sich für die Sammelklage einzuschreiben. Die Voraussetzungen dafür waren unter anderem folgende:

  • Besitz eines Diesel-PKW mit dem Motor EA 189
  • Kaufzeitpunkt des PKW vor dem 01.01.2016
  • PKW wurde für nicht gewerbliche Zwecke gekauft/genutzt
  • Deutscher Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters zum Kaufzeitpunkt des PKW

Insgesamt meldeten sich mehr als 400.000 Menschen für die Musterfeststellungsklage an. Doch einige von ihnen erfüllen die aufgezählten Voraussetzungen nicht. VW-Halter, die nicht Teil der Musterfeststellungsklage sind, sind von dem Vergleichsangebot ausgeschlossen.

 

Wie hoch liegt die Entschädigungssumme pro Fahrzeug?

Die Entschädigungssumme unterscheidet sich von Fahrzeug zu Fahrzeug und beträgt rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. So erhalten Kläger zwischen 1350 Euro und 6257 Euro. Im Schnitt sind es 3200 Euro. Diese Summe ist vergleichsweise gering. Im Schnitt setzen wir von Goldenstein & Partner durchschnittliche Einmalzahlungen in Höhe von 4600 Euro im Dieselskandal durch. Selbst Klaus Müller, Vorstand des vzbv, bezeichnete den Vergleich in einer Pressemitteilung als nicht optimal: „Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare.”

 

Sollten die Kläger das Vergleichsangebot annehmen?

Für einen Großteil der betroffenen Volkswagen-Besitzer ergibt der Vergleich keinen Sinn. Wer das Angebot annimmt, behält seinen manipulierten PKW und verzichtet auf weitere Rechtsansprüche. Tatsächlich haben die betroffenen Fahrzeuge jedoch massiv an Wert verloren. Das liegt neben dem Skandal auch an zahlreichen Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Diesen Wertverlust kann eine einmalige Entschädigung in Höhe von 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in den meisten Fällen nicht ausgleichen. 

Zudem ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch das Software-Update, das Volkswagen auf die betroffenen PKW aufspielen ließ, eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Mehrere Tests zeigten auf, dass die Abgasreinigung der betroffenen VW-Dieselfahrzeuge auch nach dem Update nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad vollends funktioniert. Noch im März wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsauffassung zu diesen sogenannten Thermofenstern veröffentlichen. In der Folge könnte auch das VW-Software-Update als illegal eingestuft werden. Dann würden für die betroffenen Fahrzeuge unter anderem neue Fahrverbote drohen. Fahrzeughalter, die ihre Rechtsansprüche im Zuge des Vergleichs aufgeben, könnten sich nicht mehr dagegen wehren.

Tatsächlich ergibt der Vergleich daher nur für Besitzer von Fahrzeugen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Laufleistung von mehr als 200.000 Kilometern sowieso kaum noch Wert haben, Sinn. Wir von Goldenstein & Partner beraten sämtliche Teilnehmer der MFK gern bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.

 

Welche Alternativen gibt es zum Vergleichsangebot?

Die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage haben die Möglichkeit, das Vergleichsangebot abzulehnen und ihre Rechte bis Mitte Oktober individuell durchsetzen zu lassen. Wir von Goldenstein & Partner vertreten aktuell mehr als 17.800 Mandanten im Dieselskandal und sind mit nahezu 100 Prozent aller Klagen erfolgreich. Für unsere Mandanten setzen wir im Schnitt Einmalzahlungen in Höhe von 4600 Euro durch – deutlich mehr als VW anbietet. 

Deutlich lukrativer wird für viele Kläger zudem die Möglichkeit der Fahrzeug-Rückabwicklung sein, denn vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei Volkswagen geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. 

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal normalerweise aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Einige Gerichte halten den Abzug einer Nutzungsentschädigung jedoch für nicht rechtens. Mehrfach haben deutsche Gerichte den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In jedem Fall liegt die jeweilige Entschädigung aber über dem aktuellen Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt des betroffenen PKW. Gern beraten wir von Goldenstein & Partner betroffene Halter bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal.

 

Bis wann müssen sich VW-Halter entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen?

Volkswagen wird sich bis Mitte März schriftlich an sämtliche Teilnehmer der Musterfeststellungsklage wenden. Diese haben dann zwischen dem 20. März 2020 und dem 20. April 2020 die Möglichkeit, den Vergleich zu akzeptieren. Diesen kurzen Zeitraum hat Volkswagen bewusst gewählt, um Druck auf die Kläger aufzubauen. 

Am 5. Mai 2020 wird ein Dieselskandal-Fall unserer Kanzlei nämlich der erste sein, mit dem sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet. Sämtliche Experten gehen davon aus, dass der BGH in der Sache verbraucherfreundlich entscheiden wird. Das Urteil wird eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in ganz Deutschland haben und endgültig für Rechtssicherheit in Deutschland sorgen. 

Volkswagen ist sich bewusst, dass der Konzern nach diesem Urteil ziemlich sicher deutlich höhere Entschädigungen auszahlen muss. Deshalb will VW möglichst viele MFK-Kläger dazu bringen, den Vergleich anzunehmen. Dadurch würde der Konzern viel Geld sparen.

 

Hat der Vergleich Einfluss die laufenden Verfahren von Individualklägern?

Nein. Das Vergleichsangebot hat keinen Einfluss auf laufende Individualklagen von Volkswagen-Kunden.

 

Geht die Musterfeststellungsklage nach dem Vergleich noch einmal vor Gericht?

Nein. Die Musterfeststellungsklage wird aufgrund des Vergleichs beendet. Eine weitere Gerichtsverhandlung wird es nicht geben. Wer das Vergleichsangebot ablehnt, kann seine Rechte jedoch individuell vor einem deutschen Gericht durchsetzen. Wir von Goldenstein & Partner beraten sämtliche betroffenen Fahrzeughalter gern bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.

 

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