28.
Feb 2020

VW-Vergleich: Kläger sollten das Angebot nicht annehmen

Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben sich in der Musterfeststellungsklage (MFK) doch noch auf einen Vergleich geeinigt. Die rund 260.000 potenziell berechtigten Teilnehmer der Klage sollen insgesamt 830 Millionen Euro erhalten – knapp 3200 Euro pro Fahrzeug. “Die betroffenen Sammelkläger sollten dieses Angebot keinesfalls annehmen”, rät der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein & Partner insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im Dieselskandal vertritt.

MFK-Teilnehmer können ihre Rechte bis zum Oktober individuell durchsetzen

Von der Einigung profitiert nämlich nur Volkswagen. Selbst der Vorstand des vzbv, Klaus Müller, beschreibt den Vergleich als nicht optimal: „Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare.” Der einzige Lichtblick für betroffene Fahrzeughalter: Sie können das Vergleichsangebot ablehnen und ihre Rechte bis zum Oktober individuell durchsetzen. Dass das deutlich lukrativer ist, weiß auch Claus Goldenstein:

Wer das aktuelle Vergleichsangebot annimmt, muss seinen manipulierten PKW behalten und auf weitere Rechtsansprüche verzichten. Wir von Goldenstein & Partner wissen aber, dass die meisten betroffenen Halter ihre manipulierten PKW gern an VW zurückgeben möchten, da diese auf dem Gebrauchtwagenmarkt massiv an Wert verloren haben und kaum Abnehmer finden. Das liegt neben dem Skandal selbst auch an den Fahrverboten in einigen deutschen Städten. Ferner berichten viele Mandanten von erheblichen Problemen durch das Softwareupdate. 

Tatsächlich haben betroffene Fahrzeughalter die Möglichkeit, das Vergleichsangebot auszuschlagen und ihre Rechte bis Oktober individuell durchzusetzen. Nahezu jedes Gericht in Deutschland bewilligt aktuell die Rückgabe von Dieselskandal-Fahrzeugen an VW. Im Gegenzug muss der Wolfsburger Konzern seine Kunden mit einer Summe entschädigen, die weit über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Autos liegt. Im Schnitt setzen wir für unsere Mandanten 17.510 Euro pro Fahrzeug durch. Insgesamt könnten die anspruchsberechtigten MFK-Teilnehmer also rund 4,6 Milliarden Euro von Volkswagen erhalten – deutlich mehr, als der Konzern aktuell zu zahlen bereit ist.” 

BGH-Urteil im Mai sorgt endgültig für Rechtssicherheit im Abgasskandal

Volkswagen selbst wollte einen Vergleich unbedingt bis zum Mai 2020 ausarbeiten. Das ging aus aktuellen Interviews mit dem vzbv-Vorstand, Klaus Müller, hervor. Am 5. Mai widmet sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nämlich erstmalig dem Dieselskandal. Der dort behandelte Fall stammt von der Kanzlei Goldenstein & Partner. Claus Goldenstein erklärt die Hintergründe: 

“Am 5. Mai 2020 wird der BGH erstmals ein Urteil im VW-Dieselskandal fällen und damit endgültig für Rechtssicherheit in der Sache sorgen. Sämtliche Experten gehen von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in einem Hinweisbeschluss durchblicken lassen.

Volkswagen möchte sich unbedingt noch vor unserem BGH-Termin mit den Teilnehmern aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen, da der Konzern Angst vor dem Urteil des BGH hat. Dementsprechend setzen VW und der vzbv die MFK-Teilnehmer diesbezüglich unter Druck: Das Vergleichsangebot ist nämlich nur bis zum 20. April 2020 gültig – also rund zwei Wochen vor dem BGH-Termin.

Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage davon ab, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen. Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage eine tatsächlich angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

 

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