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Wann kommt es zu einem Grundsatzurteil im Wohnmobil-Abgasskandal?
2020 wurde erstmals bekannt, dass auch Wohnmobile, die auf Basis des Fiat Ducato gebaut wurden, vom Abgasskandal betroffen sind. Seitdem haben Tausende Wohnmobil-Besitzer Schadensersatzansprüche in der Sache geltend gemacht. Ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH) wurde bislang allerdings noch nicht verkündet. Wie lange dauert es noch, bis Rechtssicherheit im Wohnmobil-Abgasskandal herrscht?
Wohnmobil-Klagen sind bereits am Bundesgerichtshof anhängig
Wann genau sich die Richter am Bundesgerichtshof mit bestehenden Rechtsansprüchen im Wohnmobil-Abgasskandal befassen werden, wissen wohl nur Deutschlands oberste Zivilrichter selbst. Fakt ist jedoch, dass es nicht mehr lange dauern kann, denn es sind bereits mehrere Verfahren in der Sache am BGH anhängig.
Zuletzt hatte der BGH allerdings erst einmal alle Entscheidungen im Abgasskandal aufgeschoben, denn Deutschlands oberste Zivilrichter wollten zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten, das auch relevant für Schadensersatzklagen in Deutschland ist. Dieses Urteil wurde bereits im März verkündet. Damals entschieden die EuGH-Richter, dass im Abgasskandal selbst bei fahrlässiger Schädigung Schadensersatzansprüche bestehen. Wenige Monate später wurde diese Entscheidung auch am BGH diese bestätigt. Seitdem werden in Karlsruhe nach und nach weitere Grundsatzurteile im Abgasskandal verkündet.
Immer mehr deutsche Zivilgerichte sprechen Wohnmobil-Besitzern Schadensersatz zu
Zwar haben sich die BGH-Richter bislang noch nicht direkt mit dem Wohnmobil-Abgasskandal befasst. Doch viele ihrer Entscheidungen, wie zum Beispiel die zum Schadensersatz bei fahrlässiger Schädigung, lassen sich direkt auf den Wohnmobil-Abgasskandal übertragen. Das macht sich auch schon seit mehreren Wochen an deutschen Land- und Oberlandesgerichten bemerkbar.
Während es nach dem Bekanntwerden des Wohnmobil-Abgasskandals zunächst kaum verbraucherfreundliche Urteile in der Sache gab, sieht dies nach dem BGH-Urteil zur fahrlässigen Schädigung bereits ganz anders aus. Nun muss für eine erfolgreiche Diesel-Klage nämlich im Prinzip nur noch bewiesen werden, dass die betroffenen Wohnmobile illegal manipuliert wurden. Das haben unabhängige Abgastests längst bestätigt.
Vorsicht vor der Verjährung im Wohnmobil-Abgasskandal
Auch die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben folglich keine andere Wahl, als Wohnmobil-Besitzern im Abgasskandal früher oder später Schadensersatz zuzusprechen. Folglich ist es sehr wahrscheinlich, dass es im Laufe des Jahres 2024 zu einem entsprechenden Urteil kommen wird.
Betroffene Fahrzeughalter sollten allerdings nicht bis dahin warten, um ihre bestehenden Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen. Es ist nämlich möglich, dass die Verjährungsfrist in der Sache bereits am 01. Januar 2024 eintritt. Das liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Öffentlichkeit im Jahr 2020 im Rahmen einer Pressemitteilung über den Wohnmobil-Abgasskandal informierte und die zivilrechtliche Verjährungsfrist drei Jahre zum Jahresende beträgt.
Demnach besteht 2024 eventuell gar nicht mehr die Option, Schadensersatzansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal uneingeschränkt durchzusetzen. Die Halter von Wohnmobilen, die auf Basis des Fiat Ducato gebaut wurden, sollten sich deshalb möglichst schnell über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal informieren und bestehende Rechtsansprüche frühzeitig einklagen.
Diese Rechtsansprüche bestehen im Wohnmobil-Abgasskandal
Im Rahmen einer Schadensersatzklage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Motorenhersteller – also Fiat – vorgehen. Die Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, müssen sich hingegen nicht deswegen verantworten. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass Wohnmobil-Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs von den illegalen Manipulationen bei Fiat wussten.
Grundsätzlich besteht wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Fahrzeughersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrags des eigentlichen Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.