20.
Mrz 2020

Der Dieselskandal vor dem BGH (Teil 4): Warum Teilnehmer der Musterfestellungsklage bis zum BGH-Urteil warten sollten

Am 5. Mai 2020 wird ein Fall der Kanzlei Goldenstein & Partner der erste Dieselskandal-Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein. Das Urteil wird noch im selben Tag erwartet und eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben. Bis zum Start des Verfahrens stellen wir jede Woche einen Teilaspekt der Verhandlung vor. Heute: Warum Teilnehmer der Musterfestellungsklage bis zum BGH-Urteil warten sollten

Nach langen Verhandlungen zwischen dem Volkswagen-Konzern und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), haben sich beide Akteure auf einen Vergleich geeinigt. Hierfür bringt der Wolfsburger Konzern insgesamt 830 Millionen Euro auf. Im Schnitt sollen die Teilnehmer der VW-Sammelklage durchschnittlich 3200 Euro erhalten. “Die betroffenen Sammelkläger sollten dieses Angebot keinesfalls annehmen”, rät der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein & Partner insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im Dieselskandal vertritt.

Wem gilt das Vergleichsangebot von VW?

Die Einmalzahlung, die Volkswagen im Zuge des Vergleichs anbietet, ist nur für 260.000 der etwa 460.000 Teilnehmer der sogenannten Musterfeststellungsklage gültig, da das Vergleichsangebot an mehrere Voraussetzungen geknüpft ist: So darf das betroffene Fahrzeuge weder zu einem gewerblichen Zweck noch vor dem 1. Januar 2016 gekauft worden sein und muss darüber hinaus einen Dieselmotor des Typs EA 189 besitzen. Wer zum Kaufzeitpunkt nicht in Deutschland gemeldet war, hat ebenfalls keinen Anspruch auf das Vergleichsangebot.

Experten bewerten die Vergleichssumme als zu niedrig

Je nach Einzelfall sollen die betroffenen Sammelkläger, deren Fahrzeuge die Auflagen erfüllen, zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Im Schnitt entfielen auf jeden Musterkläger bei einer Gesamt-Entschädigungssumme von bis zu 830 Millionen Euro etwa 3200 Euro. Diese Summe bemängelt nicht nur der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller: „Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare.” Dass eine individuelle Klage gegen den Konzern hingegen lukrativer ist, weiß der Rechtsanwalt Claus Goldenstein:

 

“Verbraucher, die das aktuelle Vergleichsangebot annehmen, geben sich mit einem Bruchteil der Entschädigungssumme zufrieden, die ihnen eigentlich zustünde. Darüber hinaus müssen sie ihre manipulierten Fahrzeuge behalten. Diese haben wegen des Dieselskandals und Fahrverboten in immer mehr Städten massiv an Wert verloren. Wenn betroffene Fahrzeughalter das Vergleichsangebot ausschlagen, haben sie bis Oktober die Möglichkeit ihre Rechte individuell durchzusetzen. 

Nahezu jedes Gericht in Deutschland bewilligt aktuell die Rückgabe von Dieselskandal-Fahrzeugen an VW. Im Gegenzug muss der Wolfsburger Konzern seine Kunden mit einer Summe entschädigen, die weit über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Autos liegt. Im Schnitt setzen wir für unsere Mandanten 17.510 Euro pro Fahrzeug durch. Insgesamt könnten die anspruchsberechtigten MFK-Teilnehmer also rund 4,6 Milliarden Euro von Volkswagen erhalten – mehr als fünfmal soviel, als der Konzern aktuell zu zahlen bereit ist.” 

 

Wer die VW-Entschädigungssumme akzeptiert, tritt weitere Rechtsansprüche ab

Fahrzeughalter, die ein Vergleichsangebot von Volkswagen erhalten haben, müssen sich bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie diese Einmalzahlung annehmen. Durch das Akzeptieren dieses Vergleiches treten sie im Gegenzug jegliche Rechtsansprüche gegenüber Volkswagen ab und können eventuelle Forderungen fortan nicht mehr individuell gegen den Automobilhersteller geltend machen. Experten werfen VW vor, mit dem Angebot tricksen zu wollen und so viele Vergleiche wie möglich vor dem richtungsweisenden Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) schließen zu wollen.

BGH-Urteil im Mai sorgt endgültig für Rechtssicherheit im Abgasskandal

Am 5. Mai widmet sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals dem Dieselskandal. Der dort behandelte Fall stammt von der Kanzlei Goldenstein & Partner. Claus Goldenstein erklärt die Hintergründe: 

 

“Am 5. Mai 2020 wird der BGH erstmals ein Urteil im VW-Dieselskandal fällen und damit endgültig für Rechtssicherheit in der Sache sorgen. Sämtliche Experten gehen von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in einem Hinweisbeschluss durchblicken lassen.

Weil Seitens des Konzerns Angst vor dem Urteil herrscht, möchte Volkswagen sich unbedingt im Vorfeld unseres BGH-Termins mit den Teilnehmern aus der Musterfeststellungsklage einigen. Dementsprechend setzen VW und der vzbv die MFK-Teilnehmer diesbezüglich unter Druck: Das Vergleichsangebot ist nämlich nur bis zum 20. April 2020 gültig – also rund zwei Wochen vor dem BGH-Termin.

Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage dazu, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen. Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage eine tatsächlich angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.”

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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