04.
Sep 2020

Wegen Abgasskandal: Diesel-Fahrzeuge immer unbeliebter

In Deutschland sind mittlerweile deutlich unter einem Drittel aller zugelassenen Neuwagen Diesel-Fahrzeuge. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Center Automotive Research in Duisburg hervor. “Die gesunkene Nachfrage ist definitiv auf den Abgasskandal zurückzuführen”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein Partner rund 22.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt.

Diesel: Niedrigster Marktanteil seit 2009 

Laut der Analyse hatte sich der Marktanteil von Diesel-Fahrzeugen bis 2015 bei 45 Prozent stabilisiert. Unter Firmenwagen machte er damals sogar einen Anteil von 77 Prozent aus. Nachdem der Abgasskandal Ende 2015 öffentlich wurde, sank die Nachfrage nach Diesel-Autos jedoch enorm. Mittlerweile machen Diesel nur noch einen Anteil von 29,2 Prozent aller Neuzulassungen aus und lediglich 45 Prozent aller neuen Dienstwagen sind Diesel-PKW.  

Das sind die niedrigsten Werte seit 2009. Damals sank der Marktanteil von Diesel-Fahrzeugen aufgrund der Abwrackprämie enorm, denn zahlreiche Deutsche kauften sich Kleinwagen mit Ottomotor. Mittlerweile sind auch Elektroautos und Plug-in-Hybride gute Alternativen zum Diesel-Fahrzeug. 

 

Abgasskandal: Betroffene Fahrzeughalter haben Anspruch auf Entschädigungen 

“Der Dieselskandal hat nicht nur die Umwelt geschädigt, sondern auch die Halter von Diesel-Fahrzeugen. Die Nachfrage nach diesen Autos ist enorm gesunken und damit ist ein enormer Wertverlust einhergegangen. Betroffene Halter haben daher die Möglichkeit, ihren PKW an den jeweiligen Hersteller zurückzugeben und eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Wir von der Kanzlei Goldenstein unterstützen bereits Tausende Mandanten bei diesem Vorhaben und stehen betroffenen Haltern kostenfrei für eine Rechtsberatung zu dem Thema zur Verfügung”, sagt Claus Goldenstein. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: