04.
Dez 2019

Wegen Dieselskandal: Razzia bei Volkswagen

 

Am Dienstag gab es eine Razzia bei Volkswagen. Laut BILD durchsuchten Ermittler der Staatsanwaltschaft Braunschweig die Geschäftsräume des Wolfsburger Konzerns. Volkswagen bestätigte diese Information bereits. Die Razzia soll im Zusammenhang mit Ermittlungen zu dem VW-Dieselmotor EA 288 stehen.

In dem Vorgängermodell des EA 288 – dem EA 189 – wurde 2015 der Einbau einer Abschalteinrichtung festgestellt. Dadurch gab der Motor in Testsituationen andere Abgaswerte vor, als es im tatsächlichen Straßengebrauch der Fall war. In der Folge musste Volkswagen weltweit mehrere Millionen Fahrzeuge zurückrufen und diese einem Software-Update unterziehen. Auch der EA 288 steht seit längerem im Verdacht, manipuliert worden zu sein. Der Motor wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat eingebaut.

Rechtsanwalt erklärt: Das müssen betroffene Fahrzeughalter nun wissen

“Die aktuelle Razzia bei Volkswagen zeigt einmal mehr, dass der Dieselskandal auch nach fast fünf Jahren noch immer nicht vollständig aufgeklärt wurde. Abzuwarten bleibt, was die Ermittler bei der Razzia für Informationen sichern konnten. Bislang gibt es offiziell noch keine Beweise dafür, dass auch in den EA 288-Motoren Abschalteinrichtungen verbaut wurden. 

Sollte dies nun jedoch bestätigt werden, müsste Volkswagen erneut mehrere Millionen Fahrzeuge zurückrufen und umrüsten. Bis ein offizieller Rückruf erfolgt, könnten jedoch Jahre vergehen. Betroffene Fahrzeughalter sollten daher zunächst ruhig bleiben und die Lage aufmerksam beobachten”, rät Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner.

VW-Motor EA 189: Autobesitzer können Entschädigung durchsetzen

“Fahrzeughalter von Autos mit dem Motortyp EA 189 haben hingegen schon seit längerer Zeit die Gewissheit, dass ihre PKW manipuliert wurden. In der Folge haben die betroffenen Fahrzeuge enorm an Wert verloren. Aufgrund des Betruges durch Volkswagen können betroffene Halter ihr Fahrzeug gegen eine Entschädigungszahlung an den Autobauer zurückzugeben.

Doch VW-Fahrer müssen sich mit der Durchsetzung ihrer Rechte beeilen: Wer seinen Rechtsanspruch nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt diesen möglicherweise – und damit bares Geld. Dann tritt nämlich die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein”, erklärt Claus Goldenstein und führt fort:

“Wir von Goldenstein & Partner unterstützen mehr als 17.800 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit nahezu jeder unserer Individualklagen erfolgreich. Im Schnitt erhalten unsere Mandanten ihre Entschädigung, die häufig mehrere zehntausend Euro beträgt, nach gerade einmal sechs bis acht Monaten. Die Rechtsdurchsetzung ist stets risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen. Dadurch fallen für unsere Mandanten keinerlei Kosten an.”

Abgasskandal: So setzen sich die Entschädigungen zusammen

Fahrzeughalter, deren Dieselfahrzeuge im Rahmen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, haben die Möglichkeit, ihr Auto zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten. Diese setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen.

Erst in der vergangenen Woche machte Volkswagen einmal mehr Schlagzeilen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. So wurde publik, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf von rund 40.000 Euro 4-Fahrzeugen, darunter der VW Phaeton und VW Touareg, veranlasst hatte.

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