31.
Mrz 2022

Weinsberg-Wohnmobile wurden manipuliert

1969 wurde in den Karosseriewerken im Baden-Württembergischen Weinsberg ein Fiat 328 zu einem Wohnmobil ausgebaut. Das war der Startschuss der bis heute bestehenden Wohnmobil-Marke Weinsberg, die noch immer auf Fiat-Fahrgestelle als Basis für ihre Reisemobile setzt. Doch genau diese Tradition wird nun zu einem Problem für viele Besitzer von Weinsberg-Wohnmobilen. Tausende Reisemobile mit Fiat-Fahrgestellen wurden nämlich illegal manipuliert und könnten deshalb im schlimmsten Fall die Straßenzulassung verlieren.

Staatsanwaltschaft: Mehr als 200.000 manipulierte Fiat-Autos in Deutschland 

Im Sommer 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt mehrere Geschäftsgebäude von Fiat durchsuchen. Die Ermittler hatten den Verdacht, dass auch Fiat Fahrzeuge entwickelt hat, die aufgrund der verwendeten Motorensoftware nur während amtlicher Abgastests wirklich sauber wirkten, obwohl die manipulierten Autos im normalen Straßenbetrieb ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffe ausstoßen.

Dieser Verdacht schien sich nach den durchgeführten Razzien bestätigt zu haben: Im Herbst 2020 gaben die Frankfurter Ermittler bekannt, dass deutschlandweit vermutlich mehr als 200.000 Fahrzeuge vom Fiat-Abgasskandal betroffen sind. Demnach enthielten hierzulande vor allem Wohnmobile die manipulierten Fiat-Motoren. Das liegt daran, dass herstellerübergreifend etwa zwei Drittel aller Reisemobile auf Basis des Fiat-Kastenwagens Ducato gebaut werden.

Diese Weinsberg-Wohnmobile könnten vom Abgasskandal betroffen sein 

Auch Weinsberg setzt beispielsweise bei den beliebten Reisemobil-Modellen CaraBus, CaraLoft, CaraHome und CaraSuite auf den Fiat Ducato als Basismodell. Deshalb sind entsprechende Diesel-Varianten dieser Weinsberg-Wohnmobile aus den Baujahren 2014 bis 2019 mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Abgasskandal betroffen.

Zu Rückrufen des Fiat Ducato kam es bislang noch nicht. Doch es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, wann dies passiert. Nachdem die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleitete, weil die dortigen Behörden in der Sache nicht aktiv wurden, kam es zuletzt zumindest zu den ersten Abgasskandal-Rückrufen der Fiat-Modelle 500x und Doblò.

Experten vermuten, dass als der Ducato diesbezüglich als nächstes dran ist. Doch die als lobbyfreundlich geltenden italienischen Behörden, die für die Zulassung und den Rückruf von Fiat-Fahrzeugen verantwortlich sind, zögern den Rückruf so lang wie möglich raus, um den italienischen Autobauer zu schützen.

Betroffene Wohnmobil-Besitzer haben Anspruch auf Schadensersatz 

Tatsächlich könnte der Abgasskandal Fiat noch teuer zu stehen kommen, denn der Abgasskandal kann zu großen Schäden bei betroffenen Haltern führen. So hat der PKW-Abgasskandal bereits gezeigt, dass die Manipulationen in der Regel mit hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Fahrzeugschäden einhergehen. Im schlimmsten Fall könnten die betroffenen Fahrzeuge sogar die Straßenzulassung verlieren. Deshalb haben auch die Besitzer von illegal manipulierten Wohnmobilen Anspruch auf Schadensersatz.

So besteht unter anderem die Möglichkeit, das manipulierte Wohnmobil an den verantwortlichen zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Diese Rückabwicklungsansprüche richten sich in der Regel gegen den verantwortlichen Motorenhersteller – also Fiat und nicht Weinsberg.

Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Reisemobil zu behalten, um einen Teil des Kaufpreises als Schadensersatz durchzusetzen. In diesem Fall lassen sich etwa 20 bis 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung durchsetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der im Vergleich zu nicht manipulierten Fahrzeugen entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

 

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