11.
Mrz 2020

Wertverlust und Fahrverbote: Deshalb besteht im Dieselskandal ein Entschädigungsanspruch

Mittlerweile sind fast fünf Jahre vergangen, seitdem eine amerikanische Umweltorganisation den größten Manipulationsfall des 21. Jahrhunderts bekannt machte: Den Dieselskandal. Schnell wurde klar, dass nahezu alle Fahrzeughersteller ihre Diesel-PKW so manipuliert haben, dass diese im Testbetrieb deutlich weniger Schadstoffe ausstoßen als im tatsächlichen Straßengebrauch. 

Dieselskandal und damit verbundene Fahrverbote führten zu enormen Wertverlust

Nachdem dies bekannt wurde, haben die betroffenen PKW massiv an Wert verloren. Erschwerend kam außerdem hinzu, dass die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen durch die Fahrverbote in immer mehr deutschen Städten weiter sank. In der Bevölkerung machte sich eine Unsicherheit breit.

Eine besonders bittere Tatsache für betroffene Fahrzeughalter, da sie durch die Schadstoff-Tricksereien doppelt geschädigt wurden. Denn der erhöhte Stickoxid-Wert, der der Auslöser dieser Fahrverbote war, ist unter anderem auch auf den Dieselskandal zurückzuführen. Aufgrund dieses Betruges und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf betroffene Fahrzeughalter, haben diese die Möglichkeit, sich rechtswirksam zu wehren.

Betroffene Fahrzeughalter können ihren PKW an den Hersteller zurückgeben

Fahrzeugbesitzer eines Dieselskandal-Autos haben Schadensersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Autoherstellern. Das wurde in Deutschland bereits von zahlreichen Gerichten bestätigt. So haben die Besitzer von Dieselskandal-Fahrzeugen die Möglichkeit, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rückgabe des PKW zu bringen und dafür den ursprünglichen Kaufpreis zu erhalten.

Erfolgschancen auf Schadensersatz bei nahezu 100 Prozent

Der Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, Claus Goldenstein, erklärt warum betroffene Fahrzeughalter sich gegen diesen Betrug wehren sollten:

“Aus den Gesprächen mit unseren Mandanten wissen wir, dass die vermeintlich guten Umweltwerte ihrer manipulierten Diesel-PKW einer der Haupt-Kaufgründe waren. Dementsprechend enttäuscht waren sie, als sie davon erfuhren, dass ihre PKW die vorgeschriebenen Umweltregularien eigentlich gar nicht einhalten. Doch ein Verkauf ergibt aufgrund des hohen Wertverlustes der Fahrzeuge keinen Sinn. Wir von Goldenstein & Partner raten betroffenen Fahrzeughalter daher, sich gegen diesen Betrug zu wehren.

Fast alle Ober­landes­gerichte haben VW und andere Auto­hersteller wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung, Betrugs oder des Verstoßes gegen die EU-Zulassungs­vorschriften zu Schaden­ersatz verurteilt. Wir von Goldenstein & Partner stehen aktuell fast 18.000 Mandaten im Abgasskandal zur Seite und können dabei eine Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent erfolgreicher Prozesse vorweisen. Gern beraten wir betroffene Halter bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.”

Das sind die Rechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: