30.
Jun 2022

Wie lange können Mercedes-Fahrer noch an der Musterfeststellungsklage teilnehmen?

Am 7. Juli 2021 wurde die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz eingereicht. An der Klage können sich die Halter von manipulierten Mercedes GLC- und -GLK-Modellen beteiligen, um herauszufinden, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Ein besonderer Vorteil der Klage: Durch die Teilnahme wird eine mögliche Verjährung bestehender Rechtsansprüche gehemmt. Doch wie lange ist die Teilnahme an der Klage noch möglich?

Mercedes-Musterklage: Teilnahme ist bis Mitte Juli möglich

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, das für die Klage zuständig ist, hat einen ersten Verhandlungstermin in der Sache für den 12. Juli 2022 terminiert. Interessierte Mercedes-Halter haben demnach bis zum 11. Juli 2022 um 23.59 Uhr Zeit, um sich in das digitale Klageregister der Musterklage einzutragen.

Allerdings hat nicht jeder Mercedes-Halter die Möglichkeit, erfolgreich an der Klage teilzunehmen. So dürfen sich beispielsweise nur Personen, die ihren Mercedes GLK oder GLC ausschließlich privat genutzt haben, an der Klage beteiligen. Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage-Teilnahme ist zudem, dass das jeweilige Fahrzeug nicht nach dem Abgasskandal-Rückruf im Jahr 2018 gekauft wurde.

Vier- bis fünfstellige Anzahl an Klage-Teilnehmern wird erwartet

Insgesamt haben bis zu 55.000 Fahrzeughalter die Möglichkeit, sich an der Klage zu beteiligen, denn so viele GLC- und GLK-Modelle wurden wegen des Mercedes-Abgasskandals in Deutschland zurückgerufen. Allerdings wird davon ausgegangen, dass sich weit weniger Menschen in das Klageregister eintragen, denn einige erfüllen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage-Teilnahme gar nicht und andere haben ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt.

Daher wird geschätzt, dass sich etwa 5.000-15.000 Teilnehmer erfolgreich an der Klage beteiligen. Möglicherweise wird am 14. Juli zunächst eine höhere Teilnehmerzahl verkündet, doch einige der Teilnehmer werden sich womöglich zu Unrecht in das Klageregister eingetragen haben. Ob die Eintragung korrekt ist, wird nämlich erst beim Abschluss der Klage geprüft. An einer bereits abgeschlossene Musterfeststellungsklage gegen VW hatten sich daher knapp ein Drittel aller Teilnehmer zu Unrecht beteiligt.

Mercedes-Musterklage richtet sich nur an Bruchteil der geschädigten Mercedes-Fahrer

Verbraucherschützer haben bereits im Vorfeld kritisiert, dass sich die Mercedes-Musterklage nur an einen Bruchteil der Halter von illegal manipulierten Mercedes-Autos richtet. Schließlich wurden nicht nur GLC- und GLK-Modelle wegen des Abgasskandals zurückgerufen, sondern fast alle Mercedes-Fahrzeuge, die als Diesel-Variante auf den Markt gekommen sind. Insgesamt sind deutschlandweit mehr als eine halbe Million Fahrzeuge vom Mercedes-Abgasskandal betroffen.

Für die Halter anderer manipulierter Mercedes-Autos besteht aber auch ohne Musterklage die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche in der Sache mittels einer Einzelklage durchzusetzen. Dies ist oftmals sogar viel sinnvoller als die Teilnahme an einer Musterklage, denn die Ziele einer Individualklage lassen sich viel flexibler gestalten. So ist es unter anderem möglich, auch die Rückabwicklung eines manipulierten Fahrzeugs durchzusetzen oder sogar Rechtsansprüche für ein bereits verkauftes Fahrzeug geltend zu machen. Das sieht die Mercedes-Musterklage nicht vor.

Kostenfreie Rechtsberatung für Mercedes-Halter

In jedem Fall sollten sich auch die Halter von manipulierten Mercedes GLC- und GLK-Modellen beraten lassen, bevor sie sich für eine Teilnahme an der Musterklage entscheiden. Unter Umständen kann es nämlich sogar Sinn ergeben, sich nur in das Klageregister einzutragen, um die Teilnahme kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückzuziehen. Auch in diesem Fall wäre eine mögliche Verjährung bestehender Rechtsansprüche nämlich erfolgreich gehemmt worden und einer Individualklage stünde nichts mehr im Wege.

Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Halter kostenfrei bezüglich ihrer Rechte. Aktuell unterstützten die erfahrenen Anwälte der Kanzlei bereits mehr als 42.5000 Mandanten in der Sache. Zudem ist die Kanzlei unter anderem für das erste BGH-Grundsatzurteil im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verantwortlich.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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