20.
Okt 2022

Kommen im Winter schon neue Diesel-Fahrverbote?

Aktuell laufen noch immer Klagen von Umweltvereinen, weil in mehreren deutschen Städten die bislang geltenden Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden. Gleichzeitig möchte die Europäische Union noch in diesem Herbst Vorschläge für eine strengere Luftqualitätsrichtlinie vorlegen. Kommt es deshalb noch in diesem Winter zur Einrichtung von neuen Diesel-Fahrverbotszonen in Deutschland?

München hat bereits neue Fahrverbotszonen präsentiert

Bereits jetzt lässt sich diese Frage mit Ja beantworten. Die Stadt München und ihre Zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Grüne) haben zuletzt nämlich bekanntgegeben, dass dort im Februar neue Diesel-Fahrverbote eingeführt werden. Diese könnten im Rahmen eines mehrstufigen Plans sogar noch mehrfach erweitert werden.

Aufgrund der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie drohen mittelfristig aber in fast allen deutschen Städten weitere Fahrverbote. Die Weltgesundheitsorganisation schlägt nämlich Stickoxid-Grenzwerte in Höhe von 10 Mikrogramm pro Kilometer vor. Dieser Wert wird momentan in allen deutschen Städten überschritten.

Erste Diesel-Fahrverbote wurden 2018 eingeführt

2018 kam es erstmals zur Einrichtung solcher Fahrverbotszonen. Damals erzwang die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine wegweisende Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses bewertete die Errichtung von Fahrverbotszonen zur Einhaltung des europäischen Abkommens zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffoxid nämlich als legitimes Mittel.

Zwar war es den Städten zunächst selbst überlassen, dieses Werkzeug auch zu nutzen. Doch mittlerweile hat die DUH mit mehreren Klagen gegen deutsche Städte die Errichtung von Fahrverbotszonen juristisch erzwungen. Viele Fahrzeughalter fürchten sogar, dass die immer strenger werdenden Richtlinien mittelfristig sogar dazu führen, dass nicht-elektrifizierte Fahrzeuge fast vollständig von der Fahrt in europäische Innenstädte ausgeschlossen werden.

Diesel-Fahrzeuge seit 2015 immer unbeliebter

Die Halter von Benzinern und Diesel-Fahrzeugen müssen sich aufgrund dieser Entwicklungen zunehmend Gedanken über die zukünftige Wertentwicklung ihrer Fahrzeuge machen. Zwar boomt der Gebrauchtwagenmarkt aktuell noch. Doch die Preise stagnieren laut Automobilexperten seit April und sollen nun zunehmend fallen. Während Elektroautos und Hybrid-Fahrzeuge wohl als vergleichsweise wertstabil eingestuft werden können, werden die Abwertungen am Gebrauchtwagenmarkt wahrscheinlich vordergründig Diesel-Fahrzeuge treffen.

Bereits seit 2015 sinkt der Anteil von Diesel-Fahrzeugen an den Neuzulassungen in Deutschland kontinuierlich. Der damals bekannt gewordene Abgasskandal hat zu einem enormen Vertrauensverlust in die Selbstzünder-Technologie geführt. Nachweislich manipulierte Diesel-Fahrzeuge bringen zudem auch heute noch deutlich weniger Geld auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein als Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden.

Während die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen zukünftig wohl nichts gegen die Wertverluste aufgrund neuer Fahrverbote und Umweltvorschriften unternehmen können, haben die Halter von manipulierten Autos allerdings die Möglichkeit, wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Die bestehenden Rechtsansprüche im Abgasskandal

Konkret haben die Halter von manipulierten Autos grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: