04.
Mrz 2021

Wohnmobil-Abgasskandal war den Behörden schon 2016 bekannt

Seit letztem Jahr ist der Wohnmobil-Dieselskandal omnipräsent. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt führte nämlich mehrere Razzien in Geschäftsgebäuden von Fiat und Iveco durch. Im Oktober 2020 gaben die Ermittler dann bekannt, dass allein in Deutschland rund 200.000 manipulierte Fahrzeuge aus dem Fiat Chrysler-Konzern (heute Stellantis) zugelassen wurden – darunter zahlreiche Wohnmobile. Tatsächlich war der Wohnmobil-Dieselskandal den deutschen Behörden aber schon 2016 bekannt. Die Bemühungen, den Skandal aufzuklären und öffentlich zu machen, hielten sich allerdings in Grenzen.

Bosch berichtete von Manipulationen im Fiat-Konzern

2015 wurde der Volkswagen-Abgasskandal öffentlich. Im Zuge der daraus resultierenden Ermittlungen gab der Automobilzulieferer Bosch gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu, auch an Fiat Chrysler Motor- und Dosiersteuergeräte geliefert zu haben, mit deren Software der Konzern den Schadstoffausstoß seiner Diesel-Fahrzeuge manipulierte.

Das deutsche Verkehrsministerium – die Dachinstitution des KBA – gab diese Information an die italienischen Behörden weiter. Diese sind nämlich für die EU-weiten Zulassungen und auch Rückrufe von Automobilen aus dem Fiat Chrysler-Konzern zuständig. Tatsächlich blieben die Italiener allerdings bis heute untätig. Sie zogen die manipulierten Automobile weder aus dem Verkehr, noch beauftragten sie Fiat mit der Normalisierung der Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge.

Italienische Behörden schützen Fiat und Iveco auf Kosten betrogener Verbraucher

Die italienischen Behörden haben bis heute keine Rückrufe der illegal manipulierten Fahrzeuge angeordnet. Dies hat zur Folge, dass noch immer Hunderttausende manipulierte Fahrzeuge in ganz Europa die Umwelt verschmutzen und die Halter überwiegend nichts von dem Betrug wissen. Experten vermuten, dass die Italiener Fiat schützen wollen. Schließlich zählt der Automobilhersteller zu den größten Arbeitgebern des Landes.

Da allerdings auch Großkonzerne nicht über dem Gesetz stehen, ermittelt die EU-Kommission bereits wegen der ausbleibenden Rückrufe gegen Italien. Zuletzt gab das Exekutivorgan der Europäischen Union bekannt, in der Sache weiter Druck aufzubauen. Zuvor erklärte der Europäische Gerichtshof sämtliche Abschalteinrichtungen für illegal, die für eine unterschiedliche Abgasreinigung zwischen Zulassungstest und Normalbetrieb sorgen.

Spätestens mit diesem Urteil war klar, dass auch Wohnmobile auf Basis von Fiat- und Iveco-Fahrgestellen illegal manipuliert wurden. Nun ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann es auch im Wohnmobil-Dieselskandal zu Rückrufen kommen wird.

Verbraucheranwalt kritisiert Taktiererei der zuständigen Behörden

“Für die betroffenen Halter kommen die Rückrufe auf jeden Fall zu spät”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Er ergänzt:

“Es ist ein Unding, dass die Manipulationen innerhalb des Fiat-Konzerns seit Jahren bekannt sind und dennoch kaum Maßnahmen zur Aufklärung dieses Betruges unternommen wurden. Ein frühes Handeln der zuständigen Behörden hätte viel Schaden verhindern können.

Seit der Skandal dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt ist, wurden nämlich zahlreiche weitere manipulierte Fahrzeuge gebaut und verkauft. Hunderttausende Verbraucher in ganz Europa haben daher Automobile gekauft, die eigentlich nie hätten zugelassen werden dürfen. Diesen drohen nun neben Rückrufen auch enorme Wertverluste sowie ein ständiges Stilllegungsrisiko ihrer Fahrzeuge.

Wir von der Kanzlei Goldenstein raten daher jedem Wohnmobil-Halter mit einem Fiat- oder Iveco-Motor aus den Jahren 2014 bis 2019 dazu, sich bezüglich ihrer Rechtsansprüche im Abgasskandal zu informieren. Gern stehen wir diesbezüglich für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung.”

Das sind die Verbraucherrechte im Wohnmobil-Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Die fällige Entschädigungssumme setzt sich in diesem Fall aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Nutzungsdauer des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. So lassen sich in etwa 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen.

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