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Wohnmobil-Dieselskandal: Rückrufwelle und Schadensersatz nach EuGH-Urteil
Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde gestern ein wichtiges Urteil im Abgasskandal verkündet. Die verantwortlichen Richter bewerteten Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen als illegal, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im normalen Straßenbetrieb über den Werten auf dem Prüfstand liegt. Das Urteil betrifft zahlreiche manipulierte Wohnmobile, die in Deutschland zugelassen wurden.
Der europäischen Automobilindustrie droht eine Rekord-Rückrufwelle
“Der Europäische Gerichtshof hat gestern für mehr Klarheit im Dieselskandal gesorgt und die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann nämlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Der europäischen Automobilindustrie droht nun eine Rekord-Rückrufwelle, denn nahezu alle Autobauer haben Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut.
Auch die Wohnmobile-Szene ist betroffen: Zahlreiche Reisemobile mit Fiat- und Iveco-Motoren enthalten illegale Abschalteinrichtungen. Namhafte Hersteller wie Hymer, Knaus, Carthago setzen unter anderem auf die Motoren und Fahrgestelle von Fiat und Iveco. Insgesamt könnten mehr als 50 Reisemobilhersteller manipulierte Motoren verbaut haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat vor diesem Hintergrund bereits mehrere Razzien in den Geschäftsräumen von Fiat und Iveco durchgeführt”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er führt fort:
Das müssen Wohnmobil-Besitzer nun wissen
“Betroffenen Wohnmobil-Haltern drohen neben Rückruf-Aktionen vor allem enorme Wertverluste. Im schlimmsten Fall könnten die manipulierten Fahrzeuge sogar die Straßenlizenz verlieren. Wohnmobil-Besitzer haben jedoch die Möglichkeit, sich gegen diesen Betrug zu wehren und Schadensersatz durchsetzen.
So gibt es die Option, das manipulierte Fahrzeug an den Motoren-Hersteller zurückgeben. Im Gegenzug erhalten die Wohnmobil-Besitzer eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Auch wertsteigernde Nachbauten wie Klimaanlagen oder Heizungen werden bei der Berechnung des Schadensersatzes berücksichtigt.
Alternativ können die betroffenen Fahrzeughalter ihre manipulierten Wohnmobile aber auch behalten und einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises als Schadensersatz durchsetzen. Da die illegal manipulierten Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals enorm an Wert verlieren, können die Fahrzeugbesitzer diese Wertminderung bei dem jeweiligen Hersteller des Schummelmotors einfordern. In der Regel lassen sich so Entschädigungen in Höhe von 20 bis 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen.
Wichtig zu wissen ist, dass sich die Schadensersatzansprüche im Wohnmobil-Dieselskandal in der Regel gegen den Motorenhersteller – also Fiat und Iveco – richten. Unternehmen wie Hymer haben schließlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewusst, dass die verbauten Fiat- und Iveco-Motoren manipuliert wurden.
Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen Haltern dazu, sich unbedingt bezüglich ihrer Rechte zu informieren. Zudem ist die Durchsetzung von Schadensersatz im Wohnmobil-Dieselskandal mit keinerlei Risiko verbunden: Rechtsschutzversicherungen tragen die vollen Verfahrenskosten für betroffene Wohnmobil-Halter. Wer nicht versichert ist, kann auf die Dienste unseres Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser streckt die vollständigen Verfahrenskosten vor und bezieht dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.”
Diese Modelle sind vom Wohnmobil-Dieselskandal betroffen
Der Wohnmobil-Dieselskandal betrifft überwiegend Reisemobile, die auf Basis des Fiat Ducato oder der Iveco-Modelle Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo gebaut wurden. Die Fahrzeuge wurden zwischen 2014 und 2019 hergestellt und enthalten folgende Motoren: 1.3 Liter Multijet, 1.3 Liter 16V Multijet, 1.6 Liter Multijet, 1.6 Liter, 2.0 Liter Multijet, 2.0 Liter, 2.2 Liter Multijet II, 2.3 Liter, 2.3 Liter Multijet, 3.0 Liter. Mehr als 50 Reisemobilhersteller setzen auf die Motoren und Fahrgestelle von Fiat und Iveco.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Entschädigung zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Nutzungsdauer des jeweiligen Wohnmobils. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.