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Wohnmobil-Dieselskandal: Schadensersatz auch für nachträgliche Einbauten
Nahezu alle großen Reisemobilhersteller setzen auf die Motoren und Fahrgestelle von Fiat und Iveco. Diese wurden jedoch illegal manipuliert, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt kürzlich verkündete. Den betroffenen Wohnmobilen droht nun unter anderem ein extremer Wertverlust. Wohnmobil-Besitzer haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Doch wie verhält es sich diesbezüglich mit nachträglich eingebauten Elementen?
“Nachträgliche Einbauten wie Klimaanlagen, Fenster, Heizungen oder Solaranlagen sind wertsteigernde Elemente. Wer im Rahmen des Dieselskandals Schadensersatzansprüche für sein Wohnmobil geltend macht, erhält daher auch eine Entschädigung für diese Einbauten”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Er ergänzt:
“Wer sein Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben möchte, erhält in diesem Fall nicht nur den ursprünglichen Kaufpreis, sondern auch die Kosten für diese nachträglichen Einbauten erstattet. Es ist aber auch möglich, das eigene Wohnmobil zu behalten und etwa 20-25 Prozent der Gesamtkosten für das Fahrzeug einzuklagen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte raten betroffenen Wohnmobil-Haltern unbedingt dazu, sich unbedingt bezüglich ihrer Rechte zu informieren und stehen für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung.”
Wohnmobil-Dieselskandal: Das ist die aktuelle Lage
Im Sommer 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt mehrere Geschäftsräume von Fiat und Iveco durchsuchen. Zuletzt verkündeten die Ermittler nun, dass insgesamt 200.000 manipulierte Fiat und Iveco-Fahrzeuge in Deutschland zugelassen wurden – darunter zahlreiche Wohnmobile. Unter Manipulationsverdacht stehen neben dem Fiat Ducato auch die Iveco-Modelle Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo.
Die Fahrgestelle und Motoren von Fiat und Iveco werden von mehr als 50 Reisemobilherstellern genutzt. Dazu zählen unter anderem Hymer, Knaus, Carthago, Sunlight, Hobby, Rapido, Dethleffs, Bürstner und Carado. Nahezu alle namhaften Wohnmobil-Bauer nutzen Fiat und Iveco-Fahrgestelle als Basis.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal bei Wohnmobilen
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Entschädigung zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Nutzungsdauer des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.