31.
Okt 2020

Zahlreiche Wohnmobile von Abgasskandal betroffen

In diesem Jahr ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt in Deutschland, Italien und der Schweiz Standorte von Fiat Chrysler und Iveco wegen des Abgasskandals durchsuchen. Nun verkündeten die Ermittler, dass allein in Deutschland rund 200.000 manipulierte Fiat- und Iveco-Fahrzeuge zugelassen wurden – darunter zahlreiche Wohnmobile. Betroffenen Haltern droht nun ein massiver Wertverlust und möglicherweise sogar der Verlust der Straßenzulassung. Doch Verbraucher können hohe Schadensersatzansprüche durchsetzen. 

Abgasskandal bei Fiat-Chrysler und Iveco: Das sind die Hintergründe  

Konkret wurden die betroffenen Fahrzeuge so manipuliert, dass diese nur für eine bestimmte Zeit die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien einhalten. Dadurch wirken die Fahrzeuge im Testbetrieb sauber, obwohl sie auf der Straße unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen.  

 

Diese Fahrzeuge sind betroffen 

Welche Modelle konkret von den Manipulationen betroffen sind, ist bislang noch nicht bekannt. Es soll sich um Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Autos sowie Wohnmobile von Iveco handeln. Unter Manipulationsverdacht stehen die Dieselmotoren 1,3 Liter Multijet, 1,3 Liter 16V Multijet, 1,6 Liter Multijet, 1,6 Liter, 2,0 Liter Multijet, 2,0 Liter, 2,2 Liter Multijet II, 2,3 Liter, 2,3 Liter Multijet, 3,0 Liter. Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2014 und 2019 gebaut. 

Iveco – ein Unternehmen aus dem Fiat Chrysler-Konzern – verbaut seine Motoren auch in Fahrzeugen anderer Hersteller. Dazu zählen unter anderem Concorde, Dethleffs, Carthago und Biomobil. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass auch diese Fahrzeuge illegal manipuliert wurden.  

 

Betroffene Wohnmobil-Haltern haben Anspruch auf Schadensersatz 

“Wer ein Diesel-Fahrzeug von Fiat, Iveco, Alfa-Romeo oder Jeep besitzt, sollte die Lage ganz genau beobachten und sich umgehend bezüglich rechtlicher Schritte beraten lassen”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein bereits mehr als 22.000 Mandanten in der Sache vertritt.  

“Ähnlich wie im VW-Dieselskandal werden auch diese manipulierten Fahrzeuge durch den Skandal enorm an Wert verlieren. Es drohen Rückrufe und im schlimmsten Fall sogar der Ausschluss vom Straßenverkehr. Betroffene Halter haben jedoch die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren und Schadensersatz durchzusetzen.  

Ihre Rechte können die Besitzer der italienischen Fahrzeuge problemlos hierzulande durchsetzen. Sie müssen also nicht in Italien klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof in diesem Jahr in einem Grundsatzurteil entschieden. Wir von der Kanzlei Goldenstein stehen diesbezüglich gern für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung. 

 

Rechtssicherheit durch BGH-Urteil   

Im Mai 2020 sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Betroffene Halter haben nun die Gewissheit, dass sie ihre manipulierten PKW an den jeweiligen Hersteller zurückgeben können und dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen erhalten. Lediglich die bisherige Nutzungsdauer müssen sich die Kläger in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von dem Schadensersatz abziehen lassen.  

Auf das verbraucherfreundliche Urteil werden sich in Zukunft sämtliche deutschen Amt-, Landes- und Oberlandesgerichte beziehen. Zwar gilt es bislang nur für Volkswagen-Modelle mit dem EA189-Motor, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche Hersteller von manipulierten Dieselfahrzeugen übertragen – auch die von Fiat-Chrysler und Iveco. 

   

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal   

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.    

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