09.
Okt 2019

ZDF-Beitrag: Justizministerium schadete Verbraucher durch VW-Gesetzesänderung

 

Am 30. September 2019 startete die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen, in der zu Prozessbeginn rund 460.000 Verbraucher eingeschrieben waren. Die Sammelklage, die eigens für den Abgasskandal vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz geschaffen wurde, soll betroffenen Fahrzeughaltern zu Rechtssicherheit verhelfen. Stattdessen wird sich der Prozess laut Expertenmeinung mindestens vier bis sechs Jahre hinziehen. Davon profitiert jedoch einzig und allein der Wolfsburger Konzern.

Bislang entschieden die deutschen Gerichte nämlich überwiegend so, dass Fahrzeughalter im Abgasskandal ihren Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung basierend auf der Laufleistung ihres PKW als Entschädigung erhalten. Bis zu einem Urteil in frühestens vier Jahren werden die betroffenen Fahrzeuge jedoch kontinuierlich an Wert verlieren. Deshalb werden viele Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage wohl gar kein Geld mehr erhalten.

70.000 Verbraucher stiegen am ersten Prozesstag aus der Klage aus
Deshalb haben sich noch am 30. September rund 70.000 Verbraucher aus der Klage ausgeschrieben, um ihre individuelle Entschädigung bereits jetzt durchzusetzen. “Das ist eine kluge Entscheidung”, kommentiert Alexander Voigt, Rechtsanwalt von rightnow.eu. “Wir von rightnow.eu setzen Entschädigungen für unsere Mandanten in durchschnittlich acht Monaten durch. Zudem sind wir in nahezu 100 Prozent unserer Fälle erfolgreich. Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten Lösungen an, damit für sie keinerlei Kosten und Risiken entstehen. Die Musterfeststellungsklage war also nie eine wirklich ernstzunehmende Option für betroffene Verbraucher”.

ZDF-Magazin: Justizministerium änderte Gesetzesentwurf zu Lasten der Verbraucher
Die rund 400.000 Verbraucher, die noch in der Musterfeststellungsklage eingeschrieben sind, haben nun keine Möglichkeit mehr, aus der Klage auszusteigen. Dies war nur bis zum Prozessauftakt der Fall. Schuld daran ist das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, wie Frontal21 berichtet. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war es demnach vorgesehen, dass Kläger bis zum Ende der Klage aus der Musterfeststellungsklage aussteigen zu können. Dies wurde im Nachhinein jedoch verändert.

“Diese Gesetzesänderung ist extrem verbraucherunfreundlich”, sagt Alexander Voigt. “Das Gesetz soll betroffenen Fahrzeughaltern eigentlich zu mehr Rechtssicherheit verhelfen, doch es verfehlt dieses Ziel komplett. So profitiert einzig und allein Volkswagen von der Musterfeststellungsklage, denn der Konzern muss nun – selbst wenn der Klägerseite letztlich Recht gegeben wird –  in vielen Fällen nur eine geringe oder sogar gar keine Entschädigung zahlen.”

VW spart mindestens 584 Millionen Euro durch die Musterfeststellungsklage
Bereits im August publizierte rightnow.eu eine Statistik, nach der Volkswagen durch die Musterfeststellungsklage insgesamt mindestens 584 Millionen Euro spart. Alle Hintergründe zu dieser Statistik sowie weitere Informationen zur Rechtsdurchsetzung im Abgasskandal stehen hier bereit.

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