23.
Jun 2021

Zehntausende Deutsche klagen noch immer wegen des Abgasskandals

Noch immer setzen sich Zehntausende Verbraucher in Deutschland gegen die Folgen des Abgasskandals zur Wehr. Eine Umfrage des Deutschen Richterbund (DRB) ergab, dass es 2020 allein die Oberlandesgerichte hierzulande rund 30.000 neue Schadensersatzklagen wegen der illegalen Manipulation von Diesel-Fahrzeugen erreichten. Die Entschädigungsforderungen richten sich vor allem gegen Hersteller wie VW und Daimler.

Über drei Millionen manipulierte Autos in Deutschland

Die Vielzahl der Klagen verwundern nicht. Schließlich wurden allein in Deutschland mehr als drei Millionen Fahrzeuge von Daimler und dem VW-Konzern wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen. Darüber hinaus haben unter anderem auch Österreicher die Möglichkeit, ihre Abgasskandal-Rechtsansprüche in Deutschland durchzusetzen. Dabei profitieren Österreicher hierzulande von einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung.

Die Abgasskandal-Autos haben durch den Skandal unter anderem enorm an Wert verloren. Teilweise droht ihnen zudem sogar die Stilllegung. Schließlich halten die Fahrzeuge die geltenden Umweltvorschriften nicht ein und hätten daher eigentlich gar nicht zugelassen werden dürfen. Fahrzeuge, deren Abgasreinigung nicht normalisiert werden kann, könnten daher die Typenzulassung verlieren.

Die Rechtsansprüche im Abgasskandal

Unter anderem deshalb haben betroffene Halter Anspruch auf Schadensersatz. So besteht die Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. In diesem Fall erhalten Verbraucher im Gegenzug eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Bereits im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein diesbezüglich ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damals bewerteten die obersten Richter Deutschlands die Manipulationen von Fahrzeugen mit dem VW-Diesel-Motor EA 189 als sittenwidrig. VW wurde daher zur Auszahlung von Schadensersatz verurteilt. Im Anschluss an diese Entscheidung bot Volkswagen allein in Deutschland rund 50.000 Klägern eine außergerichtliche Einigung an, um ihre Verfahren schnell abzuschließen. Schließlich wusste der Konzern nun, dass er vor Gericht keine Erfolgschance hat.

Abgasmanipulation betrifft viele Hersteller

Nun müssen sich die Richter in Deutschland allerdings noch mit der Unzulässigkeit von weiteren Diesel-Motoren aus dem VW-Konzern befassen. Dabei geht es um den Diesel-Motor EA 288 und die von Audi entwickelten Motoren der Bezeichnungen EA 896, EA 897 und EA 898. Auch Daimler stehen vier Diesel-Motoren unter Manipulationsverdacht, die in zahlreichen Mercedes-Benz-Modellen verbaut wurden. Zudem ergaben Abgastests, dass unter anderem auch Fiat- und Opel-Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtungen enthalten.

Damit der Bundesgerichtshof in Karlsruhe solche Verfahren künftig schnell klärt, planen die deutschen Justizministerinnen und Justizminister sogenannte Vorlageverfahren. Diese sollen Amts- und Landgerichten ermöglichen, den Bundesgerichtshof zu grundsätzlichen Rechtsfragen anzurufen, die sich auf mehrere anhängige Verfahren übertragen lassen. Bis eine Entscheidung vom BGH vorliegt, ruhen die Prozesse dann. Dadurch sollen die zuständigen Gerichte entlastet werden. Gleichzeitig würde dies in Verfahren mit zahlreichen betrogenen Verbrauchern zu weniger Taktiererei führen.

Volkswagen bot vielen Klägern beispielsweise regelmäßig hohe Vergleichssummen an, um ein schnelles Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof zu verhindern. Dadurch wollte der Konzern mutmaßlich verhindern, dass eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung in Deutschland eine Vielzahl von geschädigten Verbrauchern zur Durchsetzung ihrer Rechte motiviert.

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