Abgasskandal: BGH bestätigt Schadensersatz nach Fahrzeug-Verkauf

Berlin-Schönefeld, 15. Juni 2021. Wer ein illegal manipuliertes Auto gekauft und später verkauft hat, hat dennoch Anspruch auf Schadensersatz. Das gaben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) heute bekannt. Eine Urteilsverkündung in der Sache wird in den kommenden Tagen erwartet. “Durch die Entscheidung schließt sich eine weitere Lücke in der verbraucherrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals. Von dem Urteil profitieren Zehntausende Verbraucher, die ihr Abgasskandal-Auto mittlerweile veräußert haben“, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Nachfolgend ordnet er die Entscheidung der BGH-Richter ein:

 

“Hätten die Käufer von manipulierten Fahrzeugen bereits zum Anschaffungszeitpunkt von dem Betrug gewusst, hätten sie den Autokauf sicherlich nicht zu denselben Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus erhielten die PKW-Besitzer beim Weiterverkauf oft deutlich niedrigere Summen als die Besitzer von nicht-manipulierten Fahrzeugen.

Die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen – insbesondere nach illegal manipulierten PKW – ist nämlich wegen des Abgasskandals massiv eingebrochen. Daher ist es nur logisch, dass betroffene Verbraucher für diesen Wertverlust entschädigt werden. Der Bundesgerichtshof stärkt heute korrekterweise die Rechte von betroffenen Verbrauchern.

Auch fast sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ist das Thema juristisch noch immer nicht vollständig aufgearbeitet worden. Die aktuelle Entscheidung trägt hierzu jedoch einen Teil bei und ist für viele Verbraucher relevant. Von dem Urteil profitieren unter anderem auch ehemalige Halter von Audi-, Fiat-, Iveco-, Mercedes-Benz- und Opel-Fahrzeugen, denn auch diese Hersteller haben ihre Fahrzeuge illegal manipuliert.”

 

Das sind die Hintergründe der Verfahren

Die BGH-Richter haben sich heute mit zwei ähnlichen Verfahren befasst. In dem einen Fall geht es um einen VW mit EA 189-Motor. Dieser Diesel-Motor wurde nachweislich manipuliert. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft, fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Frau Recht und argumentierte, dass das Fahrzeug beim ursprünglichen Kauf mangelhaft war.

Der BGH wird dieser Argumentation nun folgen und VW zu der Auszahlung von Schadensersatz verurteilen. Die Klägerin erhält voraussichtlich eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung des PKW zum Verkaufszeitpunkt orientiert.

In dem zweiten Verfahren geht es um einen Kläger, der sein manipuliertes VW-Auto bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben hat und zusätzlich eine Wechselprämie in Höhe von 6000 Euro erhielt. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass sich zumindest diese Wechselprämie nicht auf den Schadensersatzanspruch des Klägers auswirken solle. Auch diese Entscheidung bestätigen die BGH-Richter voraussichtlich.

 

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

PKW-Besitzer, die ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal nicht während der dreijährigen Verjährungsfrist durchgesetzt haben, können bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Dies wurde bereits von den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Oldenburg und Stuttgart bestätigt. In diesem Fall berechnet sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

 

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.