Abgasskandal: EuGH verkündet Sensationsurteil

Berlin-Schönefeld, 21. März 2023. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde aktuell entschieden, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den verantwortlichen Fahrzeughersteller bestehen. “Das ist ein Sensationsurteil. Diese Entscheidung vereinfacht die Durchsetzung von Abgasskandal-Ansprüchen für betroffene Verbraucher enorm. Auch der deutsche Bundesgerichtshof hat nun keine andere Wahl, als den Besitzern von Diesel-Fahrzeugen mit sogenannten Thermofenstern Schadensersatz zuzusprechen. Von dem heutigen Urteil können europaweit mehrere Millionen Menschen profitieren. Auf die Automobilindustrie rollt hingegen fast acht Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals abermals eine Klagewelle zu”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Verbraucherkanzlei über 50.000 Mandanten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt.

Verbraucheranwalt: Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist so einfach wie nie zuvor

“Durch die heutige Entscheidung wird die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des Abgasskandals so einfach wie nie zuvor. Zwar war es auch schon in der Vergangenheit möglich, entsprechende Rechtsansprüche in der Sache erfolgreich durchzusetzen. Doch der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich vergleichsweise hohe Hürden aufgestellt, als dort entschieden wurde, dass eine sittenwidrige bzw. vorsätzliche Schädigung eine Voraussetzung dafür ist”, erläutert Claus Goldenstein. Er ergänzt:

“Vor Gericht muss aktuell beispielsweise nachgewiesen werden, dass die Entwicklung der vorhandenen Manipulationssoftware von Führungskräften des verantwortlichen Herstellers aus Gewinnstreben angeordnet wurde. Das ist zwar mit Sicherheit bei fast jedem Fahrzeughersteller der Fall gewesen. Doch entsprechende Informationen sind der Öffentlichkeit im Normalfall nicht zugänglich.

Deshalb haben die Richter am deutschen Bundesgerichtshof in der Vergangenheit unter anderem entschieden, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen – dem sogenannten Thermofenster – nicht bestehen. Diese Rechtsauffassung muss der BGH nun korrigieren. Für Mai hat der BGH sogar schon ein Verfahren terminiert, in dessen Rahmen sich die zuständigen Richter auch zur heutigen Entscheidung äußern werden.

Das aktuelle EuGH-Urteil hat allerdings nicht nur Einfluss auf laufende Verfahren, sondern betrifft auch PKW-Besitzer, die bislang noch gar keine Rechtsansprüche in der Sache geltend gemacht haben. Das ist unter anderem deshalb relevant, da die Deutsche Umwelthilfe aktuell juristisch gegen über 100 Typgenehmigungen von Diesel-Fahrzeugen verschiedener Hersteller vorgeht und diesbezüglich zuletzt einen ersten Teilerfolg feierte. Mittelfristig könnten durch diese Klagen bis zu zehn Millionen Fahrzeuge in ganz Europa zurückgerufen werden. Viele der betroffenen Fahrzeughalter haben noch immer die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen und können sich auf das heutige Urteil berufen.”

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.