Audi-Abgasskandal: VW-Konzern zögert BGH-Grundsatzurteil und mögliche Klagewelle hinaus

Berlin-Schönefeld, 02. Mai 2022. Im Dezember 2021 hat Audi einem einzelnen Kläger Schadensersatz gezahlt, um ein Grundsatzurteil im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu verhindern. Nun scheint sich diese Geschichte zu wiederholen, denn am Bundesgerichtshof (BGH) wurde ein für den 5. Mai angesetzter Verhandlungstermin kurzfristig abgesagt, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache weitgehend für erledigt erklärt worden ist. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erläutert nachfolgend, wieso der VW-Konzern mit allen Mitteln ein Grundsatzurteil in der Sache verhindern möchte und wie betroffene Fahrzeughalter darauf reagieren sollten. Goldensteins Kanzlei vertritt fast 30.000 Mandanten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

 

Audi verhindert BGH-Grundsatzurteil aus wirtschaftlichen Interessen

“Innerhalb des VW-Konzerns hat nicht nur Volkswagen illegale Abschalteinrichtungen entwickelt und eingesetzt, sondern auch Audi. Wegen des Audi-Abgasskandals wurden deutschlandweit bereits mehr als 400.000 Fahrzeuge mit manipulierten 3.0- und 4.2-Liter-Diesel-Motoren zurückgerufen. Diese Motoren wurden auch in Fahrzeugen von VW und Porsche verbaut.

Eigentlich hätten sich die obersten Zivilrichter Deutschlands an diesem Donnerstag mit der Frage befasst, ob die betroffenen Fahrzeughalter wegen der Manipulationen Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Ein Urteil hätte sich auf die Rechtsprechung von sämtlichen Zivilgerichten in Deutschland ausgewirkt. Doch der Bundesgerichtshof hat heute kurzfristig verkündet, dass der Termin nicht stattfinden wird. Offensichtlich gab es eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Kläger und dem VW-Konzern.

Bereits im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal hat Volkswagen Klägern regelmäßig lukrative Vergleichsangebote unterbreitet, um ein Grundsatzurteil in der Sache hinauszuzögern. Im Mai 2020 haben wir von Goldenstein Rechtsanwälte ein entsprechendes Verfahren jedoch bis vor den BGH gebracht und dort das erste verbraucherfreundliches Urteil in der Sache erwirkt. Allein bei unserer Kanzlei haben sich unmittelbar nach dieser Entscheidung mehr als 5.000 Fahrzeughalter gemeldet, die Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen wollten.

Der VW-Konzern scheint einen solchen Nachahmer-Effekt und eine damit verbundene Klagewelle nun im Zusammenhang mit dem Audi-Abgasskandal so lang wie möglich hinauszögern zu wollen. Daher entschädigt der Konzern einzelne Kläger mit hohen Summen, damit diese ihre Klagen nicht länger fortführen.

Je länger Audi ein BGH-Grundsatzurteil verhindert, umso besser ist das für den Ingolstädter Autobauer. Die Schadensersatzansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern sinken nämlich mit jedem gefahrenen Kilometer der manipulierten Autos und können im schlimmsten Fall sogar vollständig verjähren.

Betroffene Verbraucher sollten sich daher umgehend bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren und die aktuelle Entwicklung als positives Signal wahrnehmen. Schließlich scheint Audi die eigenen Erfolgschancen vor Gericht offensichtlich als sehr gering zu bewerten, weil das Unternehmen es nicht auf eine Grundsatzentscheidung ankommen lassen will. Auf ewig wird jedoch auch Audi eine solche Entscheidung nicht vertagen können. Selbst die größten deutschen Autobauer stehen in Deutschland nämlich nicht über dem Gesetz.”

 

Das sind die Hintergründe des aktuellen BGH-Verfahrens

Eigentlich hätten sich die BGH-Richter am 5. Mai 2022 mit der Klage eines Mannes befasst, der sich im September 2014 einen VW Touareg gekauft hat. In dem Fahrzeug wurde der von Audi entwickelte Diesel-Motor des Typs EA897 verbaut. In Fahrzeugen mit dieser Motorisierung entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine illegale Manipulationssoftware.

Der Kläger wollte sein Auto wegen der Manipulation an Volkswagen zurückgeben und forderte im Gegenzug eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. In der Vorinstanz hatte er mit seiner Klage am Oldenburger Oberlandesgericht (OLG) bereits Erfolg. Nun scheint der VW-Konzern dem Kläger eine Entschädigung auszuzahlen, um ein BGH-Grundsatzurteil in der Sache zu verhindern.

 

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufbetrages durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den

Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.