BGH-Entscheidung: Abgasskandal-Rechte lassen sich zehn Jahre lang durchsetzen

Berlin-Schönefeld, 21. Februar 2022. Die Käufer von illegal manipulierten Neufahrzeugen können auch nach der dreijährigen Verjährungsfrist ihrer zivilrechtlichen Ansprüche sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Das zeichnete sich aktuell im Rahmen zweier Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) ab. “Die Entscheidung ist ungemein wichtig, denn dadurch können Verbraucher auch heute noch Entschädigungen wegen des VW-Abgasskandals durchsetzen. Restschadensersatzansprüche lassen sich nämlich bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf einklagen. VW droht nun eine neue Klagewelle”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei unter anderem für das erste BGH-Urteil im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verantwortlich ist.

Restschadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal bestehen auch heute noch

“Indem Volkswagen manipulierte Autos verkaufte, optimierte der Konzern die eigenen Margen. Schließlich hätten die betrogenen PKW-Besitzer sicher deutlich weniger für ihre Fahrzeuge bezahlt, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Die Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen soll Verbrauchern daher ermöglichen, für diese wirtschaftliche Bereicherung entschädigt zu werden.

Wer seine Abgasskandal-Rechte bislang noch nicht geltend gemacht hat, sollte sich nun schnellstmöglich bezüglich der eigenen Ansprüche beraten lassen. Restschadensersatzansprüche lassen sich nämlich taggenau zehn Jahre ab der Fahrzeugübergabe durchsetzen. Selbst Verbraucher, die ihr manipuliertes Auto im Jahr 2012 gekauft haben, können daher heute noch Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen.

Betroffenen PKW-Besitzern raten wir von Goldenstein Rechtsanwälte dazu, sich unbedingt gegen diesen Betrug zu wehren, denn der Abgasskandal hat unter anderem zu Wertverlusten und unabsehbaren Folgeschäden geführt. Gern beraten wir die Halter von manipulierten Autos kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten”, ergänzt Goldenstein.

Das sind die Hintergründe der heutigen BGH-Verhandlungen

Aktuell setzen sich die BGH-Richter mit den Verfahren zweier Kläger auseinander. Beide besitzen ein VW-Auto, das den illegal manipulierten Motor der Baureihe EA189 enthält. Die Kläger haben ihre Fahrzeuge im Juli 2012 bzw. im April 2013 als Neuwagen erworben und sind im Jahr 2020 juristisch wegen des Abgasskandals gegen Volkswagen vorgegangen.

In der Vorinstanz hatten die PKW-Besitzer an den Oberlandesgerichten in Koblenz in Oldenburg keinen Erfolg mit ihren Klagen. Die Gerichte ließen jedoch jeweils eine Revision zu. Nun müssen die BGH-Richter abschließend klären, ob die beiden Verbraucher wegen des Abgasskandals Restschadensersatzansprüche durchsetzen können.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.