BGH schützt Mercedes-Fahrer vor unzulässigen Finanzierungsklauseln

Berlin-Schönefeld, 24. April 2023. Mit Klauseln in Finanzierungsverträgen wollte die Mercedes-Benz Bank ihren Kunden verbieten, Schadensersatzansprüche gegen den Mutterkonzern der Bank durchzusetzen. Das haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) nun als unrechtmäßig eingestuft. “Entsprechende Klauseln wären ein Freifahrtschein zum Betrug. Obwohl der BGH die Klauseln nun als ungültig bewertet hat, konnte Mercedes dadurch vermutlich Tausende Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen in den letzten Jahren von einer Klage wegen des Abgasskandals abhalten. Für deutsche Verbraucher ist dies einmal mehr eine Warnung, allgemeine Geschäftsbedingungen tatsächlich zu lesen und im Zweifel zu hinterfragen”, meint Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei mehr als 50.000 Verbraucher im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt.

BGH-Entscheidung kommt kurz vor Grundsatzurteil zu Mercedes-Abgasskandal

“Hätte der BGH die Klauseln der Mercedes-Benz Bank als rechtmäßig eingestuft, hätten wohl auch andere Autobanken diese künftig in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen integriert. Damit wäre es für Millionen Fahrzeugkäufer in Deutschland nicht länger möglich, Rechtsansprüche im Zusammenhang mit ihren finanzierten Autos geltend zu machen. Folgerichtig hat der BGH diese Klauseln als unzulässig bewertet und einen Nachahmungseffekt durch andere Autobanken verhindert”, erklärt Goldenstein und ergänzt:

“Das heutige BGH-Urteil kommt gerade zur richtigen Zeit, denn am 8. Mai wird der Bundesgerichtshof einem Mercedes-Benz-Besitzer vermutlich erstmals Schadensersatz wegen des Abgasskandals zusprechen.

Zwar gaben die BGH-Richter in der Vergangenheit bekannt, dass Mercedes seine Kunden möglicherweise nicht vorsätzlich geschädigt hat. Doch die Richter am Europäischen Gerichtshof haben zuletzt verkündet, dass selbst eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Im Rahmen mehrerer mündlicher Verhandlungen werden die BGH-Richter am 8. Mai erläutern, wie sie dieses EuGH-Urteil in ihre Rechtsprechung übertragen.

Betroffene Mercedes-Benz-Besitzer wissen nun immerhin schon, dass sie nicht durch Klauseln in ihren Finanzierungsverträgen von der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen abgehalten werden dürfen. Mit Blick auf das baldige BGH-Verfahren sollten PKW-Besitzer, die ihre Rechtsansprüche in der Sache bislang noch nicht geltend gemacht haben, sich nun zügig darüber informieren, ob und wie dies noch möglich ist.

Im Zuge eines verbraucherfreundlichen BGH-Urteils am 8. Mai droht nämlich regelrechte Klagewelle, was zu langen Bearbeitungszeiten durch die zuständigen Zivilgerichte führen kann. Je eher die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen ihre bestehenden Entschädigungsansprüche durchsetzen, umso eher können diese daher auch an ihr Recht kommen. Wir von Goldenstein bieten betroffenen Fahrzeughaltern diesbezüglich eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.”

Das sind die Hintergründe des heutigen Verfahrens

In dem aktuellen Verfahren ging es um die Klage eines Mannes, der sich im Frühjahr 2019 einen Mercedes GLC 250 für 55.335,89 € als Neuwagen gekauft und diesen zu großen Teilen über ein Darlehen der Mercedes-Benz Bank finanziert hat.

Nachdem bekannt wurde, dass die Abgasreinigung des Mercedes-Fahrzeugs illegal manipuliert wurde, ging der Mann juristisch gegen den Stuttgarter Autobauer vor, um die Rückabwicklung seines Kaufvertrages sowie die Freistellung von den restlichen Darlehensraten durchzusetzen. In den Vorinstanzen hatte er mit dieser Klage allerdings keinen Erfolg.

Dort wurde argumentiert, dass er bestehende deliktische Ansprüche aufgrund von verschiedenen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Finanzierungsvertrages an die Darlehensgeberin abgetreten habe. Nun hat der BGH entschieden, dass entsprechende Klauseln die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen allerdings nicht verhindern dürfen. Das Verfahren wurde wieder an das zuständige Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dort muss nun geklärt werden, ob der betroffene PKW-Besitzer Anspruch auf Schadensersatz hat.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.