BGH senkt Hürden für Schadensersatz im Abgasskandal enorm

Am Bundesgerichtshof (BGH) wurde aktuell entschieden, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen grundsätzlich selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Anspruch auf Schadensersatz haben. “Von der heutigen Entscheidung können mehrere Millionen Verbraucher in Europa profitieren. Es war noch nie so einfach wie jetzt, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei bereits für mehr als 50.000 Verbraucher Rechtsansprüche im Abgasskandal geltend gemacht hat und in der Sache unter anderem für das erste verbraucherfreundliche Grundsatzurteil am BGH verantwortlich ist.

Verbraucheranwalt: Urteil lässt sich auf Klagen gegen zahlreiche Autobauer übertragen

“Die größte Hürde bei vielen Diesel-Klagen bestand bislang darin, die Vorsätzlichkeit der Schädigung zu belegen. Dies ist beispielweise möglich, wenn nachvollzogen werden kann, dass Führungskräfte des jeweiligen Herstellers die Manipulationen angeordnet oder mindestens wissentlich geduldet haben. Viele Autobauer haben bislang aber erfolgreich dafür gesorgt, dass entsprechende Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

In Zukunft können Diesel-Klagen dadurch nicht mehr abgewehrt werden, denn künftig muss im Prinzip nur noch nachgewiesen werden, dass das jeweilige Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung beinhaltet. Die verantwortlichen Hersteller können verbraucherfreundliche Urteile in diesem Fall nur verhindern, wenn die jeweilige Abschalteinrichtung während des Zulassungsprozesses offengelegt wurde. In der Praxis senkt das die Hürden für erfolgreiche Abgasskandal-Klagen enorm und ist ein großer Durchbruch in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals”, erklärt Goldenstein und ergänzt:

“Die heutige Entscheidung erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber sämtlichen Autoherstellern, die Diesel-Fahrzeuge nachweislich illegal manipuliert haben. Dazu zählen unter anderem Volkswagen, Mercedes-Benz, Audi, Fiat, BMW oder Opel.

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte erwarten, dass Hunderttausende Verbraucher in Deutschland das heutige Urteil zum Anlass nehmen, um endlich bestehende Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Auch Diesel-Halter aus anderen EU-Ländern werden ihre Ansprüche gegen deutsche Fahrzeughersteller wohl vermehrt in Deutschland durchsetzen. An vielen deutschen Gerichten wird es daher zu Klagewellen kommen.”

Das sind die Hintergründe der Verfahren

Insgesamt haben sich die BGH-Richter mit drei unterschiedlichen Fällen befasst. Unter anderem verhandelten Deutschlands oberste Zivilrichter die Klage eines Mannes, der einen VW Passat mit einem Diesel-Motor des Typs EA288 besitzt. Obwohl das Fahrzeug nicht durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurde, ergaben unabhängige Abgastests, dass PKW-Modelle mit dem EA288-Motor im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Deshalb fordert der Kläger nun Schadensersatz von Volkswagen.

In einem weiteren Verfahren ging es um die Klage eines Audi-Besitzers, der seinen SQ5 mit einem von Audi entwickelten Diesel-Motor kaufte, nachdem die Manipulation des Fahrzeugs bereits öffentlich bekannt war. Darüber hinaus müssen die BGH-Richter klären, ob der Besitzer einer Mercedes-Benz C-Klasse mit einem OM651-Dieselmotor Anspruch auf Schadensersatz hat.

Alle drei Kläger wollten ihre Kauf- und Finanzierungsverträge rückabwickeln und so gestellt werden, als hätten sie das jeweilige Fahrzeug nie gekauft. Die Vorsitzende BGH-Richterin gab allerdings bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu bedenken, dass eine solche Rückabwicklung bei fahrlässiger Schädigung wohl nicht in Frage kommt.

Stattdessen haben die Kläger nun die Möglichkeit, ihr Fahrzeug zu behalten, um im Gegenzug eine einmalige finanzielle Entschädigung zu erhalten. Zunächst wurden allerdings alle drei Verfahren noch einmal an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesen, da sich dort unter anderem noch nicht ausreichend mit den Abschalteinrichtungen der betroffenen Fahrzeuge auseinandergesetzt wurde.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.