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BGH-Urteil im Dieselskandal: Österreicher können in Braunschweig klagen
- Bundesgerichtshof in Deutschland verurteilt Volkswagen im Dieselskandal und sorgt für Rechtssicherheit in der Sache
- Urteil ebnet Weg für Österreicher, um Entschädigung in Braunschweig einzuklagen
Innsbruck, Deutschland, 25. Mai 2020. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat Volkswagen heute erstmals wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verurteilt. Der Konzern muss daher den manipulierten PKW des Klägers zurücknehmen und diesem dafür eine Entschädigung in Höhe von 28.257,74 Euro zahlen. Welche Auswirkung das Urteil für Österreicher hat, erklärt Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber Claus Goldenstein. Seine Kanzlei Goldenstein & Partner ist für den BGH-Fall verantwortlich und mit über 21.000 Mandanten die führende deutsche Rechtsberatung im Abgasskandal:
BGH-Urteil ermöglicht Entschädigungen für Österreicher in Braunschweig
“Mit dem heutigen Urteil haben wir deutschlandweit für Rechtssicherheit im Dieselskandal gesorgt. Der BGH hat endgültig definiert, wie sich die Entschädigungen bei Klagen im Abgasskandal zusammensetzen. Dieser Auffassung werden sämtliche deutsche Gerichte in dieser Sache folgen. Davon profitieren auch Betroffene aus Österreich. Seit heute können sie in Braunschweig gegen VW vorgehen, wo wir von Goldenstein & Partner ab sofort ihren rechtmäßigen Anspruch durchsetzen werden. Grundsätzlich ist dies seit Beginn des Abgasskandals möglich, da Österreicher im Falle eines Betrugs auch am Gerichtsstand des Betrügers klagen können. Bei Volkswagen ist dieser in Braunschweig.
Zuvor hat dieser Schritt jedoch keinen Sinn ergeben, weil die Braunschweiger Gerichte bis heute kein einziges Urteil gegen den Konzern in dieser Sache gefällt haben. Die Hintergründe lassen sich nur vermuten. Von nun an werden die Richter der Auffassung des BGH auch bei österreichischen Klägern folgen und die Entschädigungszahlung gemäß des Urteils gewähren müssen. Die Klagen werden entsprechend schnell von Erfolg gekrönt sein. In Österreich bleibt der Ausgang von vergleichbaren Verfahren hingegen ungewiss, da es bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung noch lange dauern wird.”
Sittenwidrige Täuschung: Alle betroffenen Österreicher können in Deutschland klagen
“Gegenüber deutschen Verbrauchern haben Österreicher einen entscheidenden Vorteil. Die Verjährungsfrist, welche in Deutschland nicht abschließend geklärt ist, beträgt für sie bei sittenwidriger Täuschung ganze 30 Jahre – auch vor deutschen Gerichten. Das hat zur Folge, dass kein berechtigter Fall aufgrund von Verjährung erfolglos bleiben wird.”
Wer mit Klage wartet verliert Geld
“Vom Abgasskandal betroffene Österreicher sollten jedoch nicht mit ihrer Klage warten, sonst verlieren sie bares Geld. Je länger die Halter ihre Fahrzeuge nutzen, desto geringer fällt die Entschädigung aus. Für die jeweilige Laufleistung des PKW wird nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich negativ auf die Entschädigungssumme auswirkt.”
Klagen ohne Risiko
“Für die Klagen in Deutschland haben uns die führenden Rechtsschutzversicherer aus Österreich sowie einen Prozesskostenfinanzierer ihre Deckungszusage gegeben. Für die entsprechenden Österreicher bedeutet dies, dass sie zu 100 Prozent ohne eigenes Risiko eine Klage in Braunschweig gegen VW einreichen können. Durch das Urteil des BGH sollte dies jedoch gar nicht erst nötig sein. In Österreich muss hingegen jede Klage mit entsprechendem Risiko einzeln verhandelt werden.”
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
Über Goldenstein & Partner
Goldenstein & Partner ist die führende deutsche Rechtsanwaltskanzlei im Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt über 21.000 Mandanten in der Sache und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW am Bundesgerichtshof erwirkt. Auf www.ra-goldenstein.de können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.