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BGH verurteilt Audi erstmals wegen Abgasskandal
- BGH-Entscheidung: Audi haftet für manipulierte VW-Motoren
- Im Dezember befasst sich der BGH auch mit manipulierten Audi-Motoren
- Audi droht Milliardenschaden wegen des Abgasskandals
Berlin-Schönefeld, 25. November 2021. Auf den Tag genau eineinhalb Jahre nach dem ersten Abgasskandal-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben die obersten Zivilrichter Deutschlands Audi erstmals zur Auszahlung von Schadensersatz in der Sache verurteilt. “Das Urteil stärkt die Rechte betroffener Verbraucher enorm, denn Audi muss für manipulierte Motoren haften, die von VW entwickelt wurden. Noch im Dezember wird der Abgasskandal Audi endgültig einholen. Dann befassen sich die BGH-Richter nämlich erstmals mit Betrugsmotoren, die von Audi entwickelt wurden“, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei am 25. Mai 2020 das erste BGH-Urteil im Zusammenhang mit dem Abgasskandals erwirkt hatte.
Im Frühjahr 2021 hatten die BGH-Richter noch hohe Hürden für erfolgreiche Dieselskandal-Klagen gegen Audi gesetzt. Damals hieß es, Kläger müssen konkrete Anhaltspunkte dafür liefern, dass Audi-Verantwortliche von dem Betrug von VW wussten. Die BGH-Richter schlossen allerdings nicht aus, dass Audi auch für verbaute VW-Motoren haften könne.
“Es benötigt viel Fantasie, um zu meinen, dass kein Audi-Verantwortlicher je etwas von den Manipulationen von Volkswagen erfahren haben soll. Nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals gaben nämlich zahlreiche Mitarbeiter von Automobilzulieferern an, dass der Abgasskandal bereits im Vorfeld jahrelang branchenweit bekannt war.
Vor diesem Hintergrund scheint es doch sehr unglaubwürdig, dass konzernintern angeblich niemand etwas von dem Betrug wusste. Dass Audi nun taggenau eineinhalb Jahre nach dem ersten BGH-Urteil im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird, hat natürlich Symbolcharakter”, meint Claus Goldenstein. Er ergänzt:
Audi entwickelte ebenfalls manipulierte Motoren – 500.000 Verbraucher könnten klagen
“Während eine vierstellige Anzahl an Klägern von dem aktuellen Urteil profitiert, könnte ein weiteres BGH-Urteil im Zusammenhang mit Audi zeitnah Hunderttausenden Verbrauchern zu Rechtssicherheit verhelfen. Audi entwickelte nämlich ebenfalls Motoren, die im Normalbetrieb einen deutlich höheren Schadstoffausstoß verursachen als auf dem Prüfstand. Am 16. Dezember wird sich der BGH erstmals mit Schadensersatzklagen in der Sache auseinandersetzen.
Insgesamt ließ das Kraftfahrt-Bundesamt bislang fast 500.000 Fahrzeuge mit manipulierten Audi-Motoren zurückrufen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte vertreten bereits rund 4.000 Halter von Fahrzeugen mit manipulierten Audi-Motoren und setzen für diese im Schnitt Entschädigungen in Höhe von 30.189 Euro durch. Auf den Ingolstädter Autobauer könnten also im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro zukommen, wenn sich sämtliche betroffenen PKW-Besitzer gegen diesen Betrug wehren.
Wir gehen davon aus, dass die BGH-Richter Audi auch am 16. Dezember zu der Auszahlung von Schadensersatz verurteilen. Betroffenen Verbrauchern empfehlen wir, nicht auf das Urteil zu warten und sich bereits jetzt über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Teilweise könnten die Rechtsansprüche in der Sache nämlich schon zum 01. Januar verjähren.”
Das sind die Hintergründe der BGH-Verfahren
Insgesamt befasste sich der BGH heute mit vier Abgasskandal-Klagen gegen Audi. Die Kläger hatten ihre Fahrzeuge zwischen 2009 und 2014 als Neu- oder Gebrauchtwagen erworben. In allen Fahrzeugen wurde der nachweislich manipulierte VW-Diesel-Motor EA189 verbaut.
Nachdem die Autos wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, gingen die Kläger juristisch gegen Audi vor. Alle verlangten die Rücknahme der manipulierten Fahrzeuge sowie die Auszahlung von Schadensersatz. Audi argumentierte jedoch, dass das Unternehmen nicht für Motoren haften müsse, die von VW entwickelt wurden. Das sah der verantwortliche Richter am Oberlandesgericht München in der Vorinstanz anders. Die BGH-Richter folgten seiner Rechtsauffassung nun.
Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufbetrages durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.