Dieselskandal: Das bedeutet das BGH-Urteil für Österreicher

Innsbruck, Deutschland, 05. Mai 2020. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat sich heute erstmals in einer mündlichen Verhandlung mit dem VW-Dieselskandal befasst. Ein Urteil wurde noch nicht verkündet. Die verantwortlichen Richter positionierten sich jedoch verbraucherfreundlich. „Der BGH hat sich heute im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal in aller Ausführlichkeit verbraucherfreundlich positioniert und scheint unserer Argumentation weitestgehend zu folgen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den Fall verantwortlich ist und insgesamt rund 21.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt. 

 

Entschädigungen für Österreicher in Deutschland

Goldenstein & Partner setzt auch die Rechte von betroffenen Österreichern durch – in Stuttgart. Dort hat die am Abgasskandal beteiligte Robert Bosch AG ihren Sitz, die Millionen Motor- und Dosiersteuergeräte an VW geliefert hat. Mit deren Software manipulierte der Konzern die Dieselfahrzeuge. Ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil wird auch die Prozesse vor den dortigen Gerichten maßgeblich beeinflussen und für eine schnelle Rechtsdurchsetzung sorgen. 

In Österreich müssen betroffene Dieselhalter noch lange auf eine höchstrichterliche Entscheidung warten. Das kann teuer werden, denn die Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs beeinflusst die Entschädigungssumme negativ. Je länger ein Verfahren dauert und der betroffene PKW genutzt wird, desto weniger Geld erhält der Kläger. In Deutschland werden die Dieselskandal-Verfahren in Zukunft aufgrund der Rechtsauslegung durch den BGH in kurzer Zeit beendet werden. Daher empfehlen wir sämtlichen österreichischen Haltern von manipulierten Fahrzeugen, ihre Rechte in Deutschland durchzusetzen”, kommentiert Claus Goldenstein.

 

Das sind die Hintergründe des BGH-Falls

In dem Fall ging es um einen manipulierten VW Sharan mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW wurde im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem freien Händler gekauft wurde. Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 28.333,13 Euro für die Rückgabe seines manipulierten Fahrzeugs zu. 

“Der Bundesgerichtshof wird das Urteil des OLG Koblenz wohl bestätigen, obwohl VW dagegen in Revision gegangen ist und den Betrug weiterhin bestritten hat. Das deuteten die Richter am heutigen Verhandlungstag ausführlich an. Damit können wir von Goldenstein & Partner einen Präzedenzfall für sämtliche deutsche Halter von Dieselfahrzeugen schaffen”, erklärt Claus Goldenstein und führt fort:

 

“Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los!”

“Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen haben zeitnah die Gewissheit, dass sie diese an den Konzern zurückgeben und dafür den ursprünglichen Kaufpreis erhalten können. Sie müssen sich dabei lediglich die bisherige Laufleistung ihres Fahrzeugs als sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, erhalten aber Verzugszinsen. Unserem Mandanten stehen demnach mehr als 28.000 Euro für einen PKW zu, den er vor knapp sechs Jahren für nur rund 3000 Euro mehr gekauft und seitdem etwa 50.000 Kilometer genutzt hat.

Zukünftig werden sich sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshof beziehen. In der Folge wissen betroffene Halter ganz genau, welche Entschädigungen ihnen zustehen. Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los! Das Urteil wird auch für die manipulierten PKW anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert. Wir von Goldenstein & Partner raten sämtlichen Haltern von Dieselfahrzeugen dazu, sich bezüglich ihrer Rechtsmöglichkeiten beraten zu lassen.”

 

Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Klagewelle führen

In der vergangenen Woche hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind.

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Österreich könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen an den deutschen Standorten der Produzenten durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein.

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

Über Goldenstein & Partner

Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt rund 21.000 Mandanten im Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.ra-goldenstein.de können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.