Dieselskandal: Das bedeutet die Anklage gegen die VW-Manager

Potsdam, 24. September 2019. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gab heute bekannt, dass sie im Rahmen des Dieselskandals Anklage wegen Marktmanipulation gegen die aktuellen VW-Funktionäre Herbert Diess und Hans Dieter Pötsch sowie den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Konzerns, Martin Winterkorn, erhoben hat. Was das für Folgen für die drei Manager, den Volkswagen-Konzern sowie dessen Aktionäre und Kunden hat, erklärt Alexander Voigt. Er ist Rechtsanwalt der Kanzlei Goldenstein & Partner, die mehr als 17.800 Mandanten im Dieselskandal vertritt:

“Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat heute Anklage wegen Marktmanipulation gegen Martin Winterkorn, Herbert Diess und Hans Dieter Pötsch erhoben. Konkret wird ihnen vorgeworfen, die Volkswagen-Aktionäre zu spät über den Dieselskandal in den USA informiert zu haben. Zudem sollen die drei Manager die möglichen wirtschaftlichen Folgen des Skandals absichtlich und viel zu lange verschwiegen haben, um einem Wertverfall der VW-Aktie entgegenzuwirken.

Die Staatsanwaltschaft hat mehr als drei Jahre in der Sache ermittelt und in ihrer Erklärung exakte Daten genannt, ab wann die drei Funktionäre umfänglich über den Dieselskandal Bescheid wussten. Das lässt darauf schließen, dass der Staatsanwaltschaft diesbezüglich sehr eindeutige und belastbare Beweise vorliegen. Konkret soll es sich dabei unter anderem um Aussagen von ehemaligen VW-Mitarbeitern handeln.

Den drei Managern droht nun eine Freiheitsstrafe von jeweils bis zu zehn Jahren. In ähnlichen Fällen mit einer deutlich geringeren Schadenshöhe wurden teilweise Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren verhängt.

Für Volkswagen könnte durch das Verfahren zudem ein Milliardenschaden entstehen: Wenn die Richter der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen, könnten Anleger auf der ganzen Welt Volkswagen auf Schadensersatz verklagen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass diese sich vor dem 18.09.2015 Aktien des Konzerns gekauft haben. An diesem Tag informierte VW seine Aktionäre über den Dieselskandal.

Auf deutsche PKW-Besitzer von betroffenen Diesel-PKW hat dieses Verfahren zunächst keinen direkten Einfluss. Dennoch haben diese Fahrzeughalter natürlich weiterhin die Möglichkeit, juristisch gegen VW vorzugehen und ihre Fahrzeuge gegen eine finanzielle Entschädigung, die über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen PKW liegt, an Volkswagen zurückzugeben. Grundsätzlich gilt es abzuwarten, ob der Volkswagen-Konzern auch nach Bekanntwerden des Dieselskandals in Europa Information bewusst zurückgehalten haben könnte.”

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.